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vom
Die alte Steuerverteilung gilt noch bis Ende
2008
Gemeindefinanzreformgesetz
geändert
Finanzen. Der Bundestag hat am 16. Juni einen Entwurf der
Bundesregierung zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
und anderer Gesetze (15/5565) in geänderter Fassung
angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses
vom Vortag (15/5704). Die FDP enthielt sich bei der Abstimmung, die
übrigen Fraktionen stimmten dem Gesetz zu.
Das Gemeindefinanzreformgesetz sieht für die Verteilung des
Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer vor, dass der
derzeitige, vorläufige Verteilungsschlüssel ab 2006 auf
einen endgültigen, bundeseinheitlichen Schlüssel
umgestellt wird. Modellrechnungen haben jedoch ergeben, so die
Regierung, dass das Datenmaterial der bisherigen
Schlüsselmerkmale für die Verteilung unzureichend ist.
Beschlossen wurde nun, die Gültigkeit des jetzigen
Schlüssels bis Ende 2008 zu verlängern und
Modellrechnungen mit neu definierten Verteilungsschlüsseln
vorzunehmen. Gleichzeitig wurden im Zuge dieses
Gesetzgebungsverfahrens Änderungen des Sozialgesetzbuches
beschlossen. Danach sollen Bescheinigungen für nach
Deutschland entsandte Arbeitnehmer zentral von der Datenstelle des
Trägers der Rentenversicherung erfasst und die Datensammlung
um Identifikationsmerkmale erweitert werden. Die Datenstelle darf
künftig der Zollverwaltung zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit Unregelmäßigkeiten bei den gespeicherten
Bescheinigungen übermitteln. Die Gewerbeanzeige soll im
Regelfall auch an die Zollverwaltung übermittelt werden
können. Darüber hinaus werden die Handwerkskammern
stärker in die Kontrolle zur Bekämpfung von
Scheinniederlassungen eingebunden. Sie können sich bei der
Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen Nachweise vorlegen
lassen und sich gegenseitig bei der Prüfung einer
Eintragungsvoraussetzung für ein zulassungsfreies Handwerk
oder ein handwerksähnliches Gewerbe unterrichten.
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