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Mehr Transparenz im Parlament
Gesetzentwurf zur Neuregelung der
Nebentätigkeiten von Abgeordneten
Bundestagsnachrichten. Der Bundestag hat am 17.
Juni den von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten
Gesetzentwurf zur Neuregelung der Nebentätigkeiten von
Abgeordneten (15/5671) zusammen mit einem Koalitionsantrag zur
Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des
Bundestages (15/5698) zur weiteren Beratung an den
Geschäftsordnungsausschuss überwiesen. "Um dem
berechtigten Interesse der Bevölkerung nach mehr Transparenz
im Parlament Rechnung zu tragen", so die Fraktionen in der
Begründung, sollen die Regeln über Anzeige und
Veröffentlichung von Tätigkeiten und Einkommen im
Abgeordnetengesetz sowie die Verhaltensregeln für Abgeordnete
"klarer gefasst und verschärft werden".
Dem Entwurf zufolge soll gesetzlich
klargestellt werden, dass die Ausübung des Mandats im
Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten steht und dieser
außer Spenden keine Zuwendungen ohne entsprechende
Gegenleistung annehmen darf. Unzulässig sei insbesondere die
Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen, die nur deshalb
gewährt werden, weil dafür die Vertretung und
Durchsetzung der Interessen des Leistenden im Bundestag erwartet
wird, heißt es dazu. Weiter müssen nach dem Willen der
Koalitionsfraktionen künftig nicht nur Einkünfte aus
Nebentätigkeiten, sondern auch aus mandatsbegleitender
Berufstätigkeit gegenüber dem Bundestagspräsidenten
angezeigt werden. Diese Angaben würden in pauschalierter Form
veröffentlicht. Ein Zuwiderhandeln soll mit Ordnungsgeldern
sanktioniert werden.
In Folge des Gesetzentwurfs müssen auch
die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
geändert werden. Der entsprechende Antrag der
Koalitionsfraktionen sieht vor, die Abgeordneten zu verpflichten,
dem Präsidenten schriftlich "entgeltliche Tätigkeiten
neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines
Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden", anzuzeigen.
Darunter fallen dem Antrag zufolge zum Beispiel die Fortsetzung
einer vor der Mitgliedschaft im Bundestag ausgeübten
Berufstätigkeit sowie Beratungs- und
Vertretungstätigkeiten. Die Berufstätigkeit sei bisher
nur als solche, nicht aber hinsichtlich einzelner Tätigkeiten
anzeigepflichtig, wird begründet. Damit werde das vom
Gesetzgeber verfolgte Ziel, mögliche Interessenkonflikte
transparent zu machen, nur eingeschränkt erreicht. Weiter
sollen gutachterliche, publizistische und Vortragstätigkeiten
anzeigepflichtig sein, wenn die vereinbarten Einkünfte den
Betrag von 1.000 Euro im Monat oder von 10.000 Euro im Jahr
übersteigen. Anzuzeigen sind dem Antrag zufolge auch
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes oder eines
"sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums", eines Vereins,
Verbandes oder einer ähnlichen Organisation sowie einer
Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung, ferner
Vereinbarungen, wonach dem Abgeordneten während oder nach
Beendigung der Bundestagsmitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten
übertragen oder Vermögensvorteile zugewendet werden
sollen, sowie Beteiligungen an Kapital- oder
Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher
wirtschaftlicher Einfluss auf ein Unternehmen begründet
wird.
Die Angaben zu den Nebentätigkeiten
sollen sowohl im Amtlichen Handbuch als auch im Internet
veröffentlicht werden. Bei den - einmaligen oder
regelmäßigen monatlichen - Einkünften sieht der
Antrag eine pauschalierte Veröffentlichung in drei Stufen vor:
1.000 bis 3.500 Euro, bis 7.000 Euro und über 7.000 Euro.
Werde die Anzeigepflicht verletzt, könne das Präsidium
ein Ordnungsgeld "bis zur Höhe der Hälfte der
jährlichen Abgeordnetenentschädigung" festsetzen. Die
Änderung der Verhaltensregeln, die Teil der
Geschäftsordnung des Bundestages sind, soll gleichzeitig mit
der geplanten Änderung des Abgeordnetengesetzes in Kraft
treten. Nach dem Willen der Koalitonsfraktionen soll der Entwurf
Ende Juni in der letzten Sitzungswoche vor Beginn der
parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden.
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