mik
Stimme für einen Hauch von
Menschlichkeit
Petitionsausschuss
Petitionen. Gegen die Minderung des Arbeitslosengeldes bei einem
schwer behinderten Petenten hat sich der Petitionsausschuss des
Bundestages eingesetzt. Deshalb beschloss er am 15. Juni
einstimmig, die zugrunde liegende Eingabe der Bundesregierung "zur
Berücksichtigung" zu überweisen. Der Petent hatte sich
über die Minderung des Arbeitslosengeldes beschwert, weil er
weder von der örtlichen Agentur für Arbeit (AfA) noch vom
Arbeitgeber auf die veränderte Meldepflicht bei befristeten
Tätigkeiten aufmerksam gemacht worden sei.
Nach der vom Ausschuss eingeleiteten parlamentarischen
Prüfung hatte der Petent mit der Stadt Pinneberg ein
Arbeitsverhältnis, das von vornherein auf die drei Monate vom
1. April bis 30. Juni 2004 befristet gewesen war. Somit hätte
er sich schon bei Abschluss des Arbeitsvertrages bei der AfA melden
müssen. Dies hatte der Petent aber nicht getan. Er hatte sich
zwar zum 1. April in Arbeit abgemeldet, dabei aber nicht angegeben,
dass es sich um eine auf drei Monate befristete Tätigkeit
handele. Daraufhin hatte die AfA dem Petenten am 25. Juni 2004
mitgeteilt, dass sein Leistungsanspruch um 1.050 Euro gemindert
werde.
Der Widerspruch dagegen wurde als unbegründet
zurückgewiesen. Nach Auffassung der Bundesanstalt für
Arbeit (BA) konnte der Petent im Widerspruchsverfahren keine
Gründe für die verspätete Meldung nachweisen.
Einstimmiges Votum
Die Ausschussmitglieder waren jedoch übereinstimmend der
Auffassung, der schwer behinderte Petent habe glaubhaft gemacht,
dass er "seit langem" regelmäßig im Sommer ein
Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber als Helfer auf dem
Friedhof gehabt habe. Diese Tätigkeit sei immer befristet vom
Frühjahr bis Herbst des jeweiligen Jahres gewesen und
ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden an-
und abgemeldet worden. Bei der befristeten Tätigkeit von drei
Monaten hätten ihn weder die AfA noch sein Arbeitgeber auf die
veränderte Meldepflicht aufmerksam gemacht.
Die SPD-Fraktion führte in den Ausschussberatungen aus,
dass der Petent so schwer behindert sei, dass er von seinem Vater
bei Behördengängen und beim Schriftverkehr betreut werden
müsse. Mit dem einstimmigen Votum solle "ein Hauch von
Menschlichkeit" erreicht werden, so die Abgeordneten zur
Begründung.
Zurück zur
Übersicht
|