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sas
Rechte von Kindern im Fokus der Fraktionen
Anträge
Familie. Die Rechte von Kindern stärker in den Vordergrund
zu rücken und ihnen ein größeres politisches
Mitspracherecht einzuräumen ist das Anliegen von vier
Anträgen, die am 15. Juni im Familienausschuss zur Abstimmung
standen. Dabei setzten sich die Initiativen der Koalition und FDP
(15/4724, 15/2419) zur UN-Kinderrechtskonvention kritisch mit der
bis dato bestehenden deutschen Vorbehaltsregelung auseinander und
forderten eine Rücknahme. Angenommen wurdender
Koalitionsantrag sowie eine weitere Initiative von SPD und
Bündnis 90/Dir Grünen (15/5341), die sich für einen
zügigen Ausbau des Kindertagesbetreuungsangebots einsetzt.
Keine Zustimmung fand neben dem FDP-Antrag ein
Entschließungsantrag der Union (15/5348) zum nationalen
Aktionsplan der Bundesregierung für ein kindergerechtes
Deutschland 2005 bis 2010 (15/4970).
Nationaler Aktionsplan
Bei den Beratungen mahnte die SPD an, die
Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention
zurückzunehmen, die Deutschland bei der Ratifizierung im Jahr
1992 nach Abstimmung mit den Bundesländern abgegeben hatte.
Bei der Anhörung zum zweiten Staatenbericht zur Umsetzung der
Kinderkonvention durch den UN-Ausschuss für die Rechte der
Kinder im Januar 2004 in Genf sei Deutschland ins Stammbuch
geschrieben worden, bezüglich der Vorbehaltserklärung
aktiv zu werden. Die Abgeordneten der Koalition plädierten
dafür, dass die Bundesregierung erneut mit den
Landesregierungen über die Rücknahme des Vorbehaltes
verhandelt. Das Zugehen auf die Bundesländer wurde von der
Union positiv bewertet und als Grund für ihre Stimmenthaltung
genannt. Die Liberalen traten Befürchtungen der
Bundesländer entgegen, das deutsche Recht könnte sich bei
einer Durchsetzung der Kinderrechtskonvention ändern.
Den nationalen Aktionsplan nahmen Koalition und Opposition zum
Anlass, die Möglichkeiten einer politischen Beteiligung von
Jugendlichen und Kindern, aber auch ihren Lebensstandard genauer
unter die Lupe zu nehmen. Die SPD pries die Zusammenarbeit mit
Kindern in sechs Bereichen anlässlich der Ausarbeitung des
nationalen Aktionsplanes. Die Bündnisgrünen hoben die
Leistungen der Bundesregierung für Familien mit Kindern
hervor: so habe man die direkten Transfers für die
Familienförderung auf 20 Milliarden Euro angehoben. Die FDP
erinnerte daran, dass der nationale Aktionsplan keine Erfindung der
Bundesregierung sei, sondern eine Forderung des Kindergipfels aus
dem Jahre 2002. Ihre Ablehnung des Entschließungsantrages der
Union begründete sie damit, dass sie deren Forderung nach
einem Elterngeld nicht unterstütze. Sie widersprach aber der
Aussage der Bündnisgrünen, Kinderarmut sei nicht
über Freibeträge in den Griff zu bekommen. Die Union
monierte, dass die Regierung ihren nationalen Aktionsplan "ohne
eine vernünftige Finanzierung" präsentiert habe und
deshalb viel zu "unkonkret" sei.
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