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bob
Graffiti-Sprayer müssen mit härteren
Strafen rechnen
Mit großer Mehrheit beschlossen
Recht. Der Bundestag hat am 17. Juni einem Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen (15/5313) zugestimmt, mit dem künftig
gegen so genannte Graffiti (vornehmlich mit Sprühdosen auf
Hauswänden hergestellte Bilder und Texte) wirksamer
vorgegangen werden kann. Die Mehrheit aus SPD, CDU/CSU und
Bündnis 90/Die Grünen war für die Initiative.
Lediglich die Liberalen sprachen sich dagegen aus. Der
federführende Rechtsausschuss hatte dazu eine
Beschlussempfehlung (15/5702) vorgelegt.
Das Parlament befürwortete, zum Schutz vor Graffiti das
Strafgesetzbuch um eine weitere Tathandlung zu ergänzen, "die
auf die unbefugte nicht nur unerhebliche und nicht nur
vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes einer
Sache abstellt". Die Sozialdemokraten vertraten im Ausschuss die
Ansicht, es bleibe nun deutschen Gerichten überlassen, die
gefundene Regelung anzuwenden. Man sei nach wie vor der Ansicht,
dass man das "Graffiti-Unwesen" nicht über das Strafrecht
bekämpfen könne.
Bündnis 90/Die Grünen stimmten dem zu: Eine
Klarstellung sei erreicht worden. Wichtig sei, dass man keine
Strafverschärfung geschaffen habe. Aufgabe der Gerichte sei es
nun, sachgerecht zu verfahren.
Die CDU/CSU stellte im Ausschuss fest, das Thema Graffiti
beschäftige den Ausschuss schon seit Jahren. Die gefundene
Lösung sei "nicht optimal" und bleibe "hinter den Erwartungen
zurück". Man habe sich dennoch entschlossen, dem Gesetzentwurf
zuzustimmen. Man halte aber nach wie vor daran fest, dass der
Gesetzentwurf des Bundesrates (15/404) geeigneter sei, das Problem
zu lösen. Die Länderkammer hatte dafür
plädiert, im entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuchs
die Wörter "beschädigt" oder "zerstört" um die
Wörter "oder das Erscheinungsbild einer Sache gegen den Willen
des Eigentümers oder sonst Berechtigten nicht nur unerheblich
verändert" zu ergänzen.
Beträchtlicher Schaden
Die FDP bezeichnete die gefundene Lösung als "weiße
Salbe". Es habe sich ganz klar bei den Anhörungen gezeigt,
dass die Vorschläge des Bundesrates "vernünftig" seien.
Der Schaden, den die deutsche Gesellschaft zu verzeichnen habe, sei
"beträchtlich". Mit der heutigen Entscheidung werde man dem
Problem nicht gerecht. Nachbesserungen seien deswegen "dringend
erforderlich". Der Gesetzentwurf des Bundesrates wurde mit
Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt.
Gesetzentwürfe der CDU/CSU (15/5317, 15/302) wurden für
erledigt erklärt.
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