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bob
Vermittlungsvorschlag angenommen
Großer Lauschangriff
Recht. Der Katalog der Anlasstaten, die eine akustische
Wohnraumüberwachung rechtfertigen, soll erweitert werden. Dies
ist Teil einer Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses
(15/5737), die der Bundestag am 16. Juni mit großer Mehrheit
angenommen hat. Auch der Verdacht auf eine gewerbs- oder
bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten oder
Schecks und Wechseln sowie bestimmte Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung rechtfertigen zukünftig
Überwachungsmaßnahmen.
Das Gesetz (15/4533, 15/5486) ist eine Reaktion auf ein Urteil
des Bundesverfassungsgerichts von März 2004, in dem die
akustische Wohnraumüberwachung grundsätzlich für
verfassungsgemäß erklärt wird, Eingriffe in den
absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung
jedoch unterbunden werden sollen. Um diese Forderung umzusetzen,
sieht das Gesetz vor, dass Maßnahmen zur
Wohnraumüberwachung nur angeordnet werden dürfen, wenn
anzunehmen ist, dass keine Gespräche aus diesem Kernbereich
erfasst werden. Das Abhören sei sofort zu unterbrechen, wenn
private Gespräche begonnen werden.
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