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Kürzere Bezugsdauer tritt erst 2008 in
Kraft
Arbeitslosengeld I
Wirtschaft und Arbeit. Der Bundestag hat das
Inkrafttreten der verkürzten Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld
I vom 31. Januar 2006 auf den 31. Januar 2008 verschoben.
Entsprechende Änderungen im Sozialgesetzbuch nahm er am 17.
Juni gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP an, indem er einem
Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/5556, 15/5602) in der am 15.
Juni vom Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit beschlossenen
Fassung (15/5714) zustimmte. Die Kosten dieser Verlängerung
beziffern sich den Angaben zufolge in den Jahren 2007 bis 2010 auf
knapp 7,96 Milliarden Euro.
Finanzielle Auswirkungen haben auch die
beschlossene Verlängerung der Entgeltsicherung für
ältere Arbeitnehmer, des Existenzgründungszuschusses und
des Vermittlungsgutscheins bis Ende 2007. Besonders zu Buche
schlägt der Existenzgründungszuschuss, für den von
2006 bis 2010 Ausgaben von rund 2,5 Milliarden Euro angesetzt sind.
Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses beschloss der Bundestag,
dass Arbeitnehmer künftig schon mit dem vollendeten 45.
Lebensjahr und in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten bei
ihren Aktivitäten durch die Übernahme der
Weiterbildungskosten unterstützt werden.
Bis Ende 2007 verlängert werden die
erleichterten Befristungsmöglichkeiten, die ältere
Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr in Anspruch nehmen können.
Darüber hinaus werden die Möglichkeiten zur Aufnahme
befristeter Beschäftigung erweitert, wenn zwischen dem Beginn
einer Befristung "ohne sachlichen Grund" und dem Ende eines
vorhergehenden Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von
mindestens zwei Jahren liegt. Insofern wird das Verbot wiederholter
befris-teter Beschäftigung gelockert. Abgelehnt wurde ein
Gesetzentwurf der FDP zur Lockerung dieses Verbots (15/5270), der
eine wiederholte Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber schon
nach Ablauf von drei Monaten erlauben wollte. Diese Sperrzeit
würde ausreichen, um unerwünschte
Kettenarbeitsverträge entstehen zu lassen, so die
Liberalen.
Im Ausschuss hatte die SPD betont, mit der
Verlängerung der Übergangsfrist bei der Bezugsdauer von
Arbeitslosengeld werde auf die angespannte Situation am
Arbeitsmarkt reagiert und auf das Sicherheitsbedürfnis
älterer Arbeitnehmer Rücksicht genommen. Die Union nannte
es unverständlich, dass sich die Koalition wieder in die
"Frühverrentungsfalle" begeben wolle, die alle als falsch
erkannt hätten. Der mühsam erreichte
Beschäftigungszuwachs an älteren Arbeitnehmern in den
vergangenen Jahren werde konterkariert. Auch sei die
Zweijahresfrist bei wiederholten befristeten Beschäftigungen
halbherzig. Sie werde nicht den erwünschten Effekt haben. Die
Bündnisgrünen wiesen auf die Bedeutung der Zuschüsse
für Existenzgründungen hin, die wegen der Lage auf dem
Arbeitsmarkt weiterhin gezahlt werden müssten, um
Beschäftigung zu schaffen. Die FDP meinte unter Hinweis auf
ihren Gesetzentwurf, damit würde ein Einstellungshemmnis, wie
es die jetzige Sperrregelung befristeter Arbeitsverhältnisse
darstelle, beseitigt.
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