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vom
Abzockern das Handwerk legen
Telekommunikationsrecht geändert
Wirtschaft und Arbeit. Der Bundestag hat am 17. Juni den
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung
telekommunikationsrechtlicher Vorschriften in der vom Ausschuss
für Wirtschaft und Arbeit gebilligten Fassung (15/5694)
angenommen. Die Koalitionsfraktionen stimmten für, die
Opposition gegen das Gesetz. Der Ausschuss hatte zahlreiche
Änderungsanträge von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen angenommen. Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen
für die Nutzung von Telekommunikationsdiensten und zielt
darauf ab, den Missbrauch mit
0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern zu bekämpfen. Dadurch
soll unseriösen Anbietern Einhalt geboten und das Vertrauen
der Verbraucher gestärkt werden.
Die Sozialdemokraten würdigten den Entwurf als "tragbaren
Kompromiss zwischen Verbraucherschutz und der notwendigen Freiheit
der unternehmerischen Entscheidung". Wenn man innovative Dienste in
der Telekommunikation haben wolle, so die Fraktion, müsse das
Vertrauen der Verbraucher da sein. Es habe schließlich gerade
bei Mehrwertdiensten viel Missbrauch gegeben. Bündnis 90/Die
Grünen warfen der Opposition vor, die Verbraucherrechte in
einen Gegensatz zur Wirtschaft zu stellen. Starke Verbraucher seien
jedoch ein Faktor für mehr Wettbewerb.
Die CDU/CSU betonte, es gehe ihr nicht darum, Verbraucherschutz
und Wirtschaftspolitik gegeneinander auszuspielen. Vielmehr komme
es darauf an, die Verbraucher vor "Abzockern" zu schützen,
gleichzeitig aber die Wirtschaft nicht überzuregulieren und
Mehrwertdienste "abzuwürgen". Erforderlich sei ein Gesetz, das
Preistransparenz schafft. Die Verbraucher müssten wissen,
welche Leistungen sie für den Preis bekommen. Das Gesetz
verfehle jedoch den Zweck, die Verbraucher zu schützen, und
schädige die Wirtschaft in einer Zukunftsbranche. Auch die
Liberalen sprachen von einem überzogenen Verbraucherschutz.
Mit dem Gesetz würden Anliegen berücksichtigt, die weder
der Branche noch den Verbrauchern nutzten. Es sei zu
befürchten, dass diese Überreglementierung zu
höheren Preisen führt und sich innovations- und
wettbewerbshemmend auswirkt.
Abgelehnt hat der Bundestag einen Entschließungsantrag der
FDP (15/5756), die Umsetzungsfristen für
Verbraucherschutzregelungen um ein Jahr zu verlängern und die
Preisansageverpflichtung bei Call-by-Call-Nutzung ersatzlos zu
streichen.
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