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Länder an der Regulierung beteiligt
Einigung beim Energiewirtschaftsrecht
Wirtschaft und Arbeit. Der Bundestag hat am 16. Juni den
Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und
Bundesrat (15/5736 neu) zur Neuregelung des
Energiewirtschaftsrechts (15/3917, 15/4068) angenommen. Der
Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss angerufen (15/5429),
nachdem der Bundestag den Regierungsentwurf am 15. April in
geänderter Fassung verabschiedet hatte (15/5268). Damit wird
die bisherige Regulierungsbehörde für Post und
Telekommunikation künftig als Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn den
Zugang zu den Netzen in diesen Bereichen und die dafür
erhobenen Entgelte überwachen.
Die Einigung sieht ferner vor, die Länder an den
Regulierungsaufgaben zu beteiligen, wenn es sich um
Energieversorgungsunternehmen mit weniger als 100.000 Kunden
handelt und deren Leitungsnetze die Landesgrenzen nicht
überschreiten. Maßnahmen zur Anreizregulierung sollen
nicht, wie im Gesetz zunächst vorgesehen, eigenmächtig
von der Netzagentur eingeführt werden. Vielmehr sollen
Vorgaben für eine solche Anreizregulierung in einer
Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt werden, der der
Bundesrat zustimmen muss. Gestrichen wurde schließlich eine
Regelung zur Vorteilsabschöpfung durch Verbände und
Einrichtungen.
Das Gesetz dient im Wesentlichen dazu, die Strom- und
Gasrichtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht
umzusetzen. Durch verschärfte Wettbewerbsaufsicht über
die Leitungsnetzbetreiber soll die Liberalisierung des Marktes
forciert werden. Alle Betreiber von Strom- und Gasnetzen
müssen ihre Tarife für die Energiedurchleitung
künftig der Bundesnetz-agentur zur Genehmigung vorlegen. Die
Agentur kontrolliert, ob die Betreiber ihre Entgelte auf der Basis
der Vorgaben für die Kalkulation der Netzkosten korrekt
berechnet haben. Außerdem werden Netzbetreiber und
Energieanbieter sowohl rechtlich als auch operationell getrennt.
Damit soll garantiert werden, dass der Netzbetreiber gegenüber
allen Transportkunden neutral ist.
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