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Kein Sonderrecht für Pressekartelle
GWB-Novelle
Wirtschaft und Arbeit. Die Sonderregelungen für
Pressekartelle sind aus dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wieder herausgenommen worden.
Dies hat der Bundestag am 16. Juni beschlossen, als er einen
Vorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat
(15/5735) annahm. Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss
angerufen (15/5430), nachdem der Bundestag den Regierungsentwurf
(15/3640) am 11. März in veränderter Fassung (15/5049)
angenommen hatte. Gestrichen wurde auch eine Regelung, die zur
Anwendung der Grundsätze des EU-Wettbewerbsrechts
verpflichtet. Darüber hinaus wurde die Übergangsfrist
für legalisierte Kartelle um eineinhalb Jahre bis Ende 2007
verlängert. Auf den 30. Juni 2009 verschoben wurde auch der
Zeitpunkt, von dem an das Bundeskartellamt als
Vollstreckungsbehörde für Geldbußen und
Geldbeträge auftritt. Von dort an fließen die daraus
resultierenden Beträge der Bundeskasse und nicht mehr den
Landeskassen zu. Schließlich werden die Landesbehörden an
den Ermittlungen gegen Kartellrechtsverstöße
beteiligt.
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