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wol
Radioaktive Strahlen unter Kontrolle
Gesetz einstimmig verabschiedet
Umwelt. Mit den Stimmen aller vier Fraktionen hat der Bundestag
am 16. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Kontrolle
hochradioaktiver Strahlenquellen (15/5284) verabschiedet. Er folgte
damit einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (15/5719).
Diese berücksichtigt Änderungsanträge der
Koalitionsfraktionen, mit denen einem Änderungsbedarf des
Bundesrates in zahlreichen Punkten Rechnung getragen wurde. So
sollen unter anderem die Behörden für kerntechnische
Sicherheit und Strahlenschutz, das Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das
Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter, die
Grenzschutzdirektion, das Zollkriminalamt sowie die
Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder einen
"lesenden Zugriff" auf das Register haben. Auskünfte aus dem
Register dürften anderen Polizeibehörden der Länder,
den Zollbehörden, dem Militärischen Abschirmdienst sowie
dem Bundesnachrichtendienst erteilt werden. Die Forderung nach
schneller Auskunft in einem ganzheitlichen Bekämpfungsansatz
war von den Innenministern des Bundes und der Länder
angesichts der weltweiten terroristischen Bedrohung als dringend
angesehen worden.
Die weiteren Änderungen beziehen sich auf die
Registrierung, den Umfang, den Transport und die Lagerung sowie die
Identifizierung damit befasster natürlicher oder juristischer
Personen. Geregelt wird auch die Verbringung hochradioaktiver
Strahlenquellen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten sowie die
Rückgabe an ursprüngliche Eigentümer oder
Lieferanten.
Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie zur Kontrolle
hochradioaktiver "umschlossener Strahlenquellen" und "herrenloser
Strahlenquellen" umgesetzt. Gleichzeitig soll die Kontrolle durch
eine zentrale Erfassung und Registrierung verbessert werden. Laut
Regierung sind nach einer Studie der EU-Kommission seit den
50er-Jahren etwa 30.000 von rund 500.000 in Verkehr gebrachten
Strahlenquellen "verloren gegangen". Wenn solche Strahlenquellen
nicht mehr kontrolliert würden, könnten ernste
Gesundheitsschäden hervorgerufen werden. Häufig seien
keine oder nur geringe Kenntnisse über die Gefährlichkeit
vorhanden und eine Zerstörung ziehe erhebliche
Strahlenbelastungen für Menschen sowie die Verseuchung von
Materialien und Böden nach sich. Ziel der Bemühungen sei
es gewesen, die missbräuchliche Nutzung verfügbarer
radioaktiver Stoffe weitgehend einzuschränken. Mit der
Einrichtung eines zentralen Registers beim Bundesamt für
Strahlenschutz sollen eine eindeutige Identifizierung der
Strahlenquelle, ihre technischen Eigenschaften, ihr Standort sowie
Angaben über Genehmigung und Inhaber oder über Fund und
Verlust erreicht werden. Laut Vorlage werden für die Umsetzung
einmalige Kosten von 5 Millionen Euro anfallen, davon 1,4 Millionen
Euro im medizinischen Bereich.
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