vom
Bundeszentralamt für Steuern soll für
mehr Effizienz sorgen
Regierungsentwurf angenommen
Finanzen. Der Bundestag hat am 30. Juni einstimmig einen
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuorganisation der
Bundesfinanzverwaltung (15/5567) in der vom Finanzausschuss
geänderten Fassung (15/5852) angenommen. Damit werden die
steuerlichen Aufgaben des Bundesamtes für Finanzen und des
Bundesfinanzministeriums in einem neuen Bundeszentralamt für
Steuern gebündelt. Ebenso werden die Aufgaben des Bundesamtes
zur Regelung offener Vermögensfragen mit denen des
Dienstleistungszentrums des Bundesamtes für Finanzen in einem
neuen Bundesamt für zentrale Dienste und offene
Vermögensfragen zusammengeführt.
Ziel ist es, einen zentralen steuerlichen Dienstleister für
die Finanzverwaltungen zu schaffen. Mit der neuen Oberbehörde
sollen Effizienz und Effektivität des Steuervollzugs
verbessert werden. Der Bundestag sieht darin gleichzeitig einen
Beitrag zum Bürokratieabbau, zur Senkung der Verwaltungskosten
und zur Festlegung der Steuerbasis. Parallel dazu werden die
Aufgaben der derzeitigen Bundeshauptkasse an das als zentrale
Stelle für das Kassen- und Rechnungswesen bei der
Oberfinanzdirektion Köln neu einzurichtende Kompetenzzentrum
mit Hauptsitz in Bonn überführt.
Auf Wunsch des Finanzausschusses wurde überdies das
Kreditwesengesetz geändert, um die Schaffung eines
Refinanzierungsregisters zu ermöglichen. Begründet wurde
dies mit einem volkswirtschaftlichen Interesse der deutschen
Wirtschaft, die Finanzierung und Refinanzierung zu erleichtern, um
sich besser im globalisierten Wettbewerb behaupten zu können.
Mit der jetzt geschaffenen Änderung wird ein
Refinanzierungsregister geschaffen, das von einem neutralen, von
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestellten
Verwalter überwacht wird, um die Interessen der anderen
Gläubiger des Refinanzierungsunternehmens nicht zu
gefährden.
Seit Jahren gewinnt die Refinanzierung über eigens
gegründete "Zweckgesellschaften" an Bedeutung. Diese
finanzieren den Erwerb der Refinanzierungsgegenstände des
Unternehmens durch die Ausgabe von Schuldscheinen und
Schuldverschreibungen. Die Erwerber dieser Finanzinstrumente sind
dadurch abgesichert, dass sie im Vermögen der
Zweckgesellschaft auf die Refinanzierungsgegenstände zugreifen
können, welche die Zweckgesellschaft vom Unternehmen erworben
hat.
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