Von Götz Hausding
Harte Zeiten für Graffiti-Sprayer
Bundesrat beschließt
Strafrechtsänderungen
Für Graffiti-Sprayer brechen harte Zeiten
an. Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung am 8. Juli mit
großer Mehrheit eine Verschärfung des Tatbestandes der
Sachbeschädigung. Es kommt nun nicht mehr darauf an, dass
durch das Sprayen die Gebäudesubstanz geschädigt wird.
Schon die Schmiererei selbst kann strafbar sein. Für die
Berliner Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) bedeutet die Annahme
des Gesetzes "das hoffentlich gute Ende eines langen
gesetzgeberischen Weges".
Ein konsequentes Einschreiten gegen Graffiti
sei dringend nötig, so Schubert, auch wenn sie
grundsätzlich nicht die Meinung teile, dass strafrechtliche
und strafprozessuale Regelungen permanent verändert und
verschärft werden sollten.
Ziel müsse es sein, den meist
jugendlichen Sprayern deutlich vor Augen zu führen, dass
unerlaubtes Sprayen strafbar ist. Das Strafrecht sollte daher nicht
nur auf das Beschädigen oder Zerstören einer Sache
abstellen, sondern auch die Fälle erfassen, in denen das
äußere Erscheinungsbild einer Sache gegen den Willen des
Eigentümers oder sonst Berechtigten verändert wird. Damit
werde der Ermittlungsaufwand für Polizei und
Staatsanwaltschaft wesentlich reduziert,
Sachverständigengutachten wären nicht mehr erforderlich
und die Strafverfahren würden deutlich beschleunigt. Eines
müsse allerdings auch klar sein: das Problem Graffiti lasse
sich mit Strafgesetzen allein nicht bekämpfen.
Präventive sozialpädagogische
Maßnahmen müssten ergriffen werden, um den Jugendlichen
den Respekt vor dem Eigentum des Anderen zu lehren, so die
Justizsenatorin weiter. Die Hauptverantwortung dafür liege in
den Familien und den Schulen - dies gelte es mit geeigneten
Maßnahmen zu unterstützen.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU)
erinnerte an den langen Kampf um ein
Graffiti-Bekämpfungsgesetz. Schon 1999 habe der Bundesrat
einen ersten Entwurf vorgelegt. "Über ein Trauerspiel senkt
sich heute vorläufig ein Vorhang", sagte Merk.
Kritik an der langen Vorlaufzeit
Es seien vornehmlich die Grünen gewesen,
denen eine dringend notwendige Rechtsanpassung nicht gepasst
hätte. So seien sechs Jahre vergangen, ehe man sich habe
verständigen können. Doch auch der heute vorliegende
Gesetzentwurf sei nicht vollends zufrieden stellend. So sei
gewissermaßen kurz vor Torschluss noch eine weitere
Einschränkung in den Tatbestand eingebaut worden, der die
Strafverfolgung tendenziell erschweren werde. Um das Gesetz zeitnah
in Kraft treten zu lassen, werde man aber dennoch auf die Anrufung
des Vermittlungsausschusses verzichten - Opfer und auch die Praxis
der Strafverfolgung warteten auf eine Regelung.
Auch der Baden-Württembergische
Staatsminister Wolfgang Reinhart (CDU) kritisierte die lange
Vorlaufzeit des Gesetzes. Es sei bemerkenswert, wie eine kleine
Minderheit die Verschärfung so lange habe verhindern
können. Nun habe man das Gesetz, doch die Freude sei nicht
ungetrübt. Zum Ende wurde, so Reinhard, eine Fußangel
eingefügt. So sei im Gesetzestext von einer "nicht nur
vorübergehenden" Veränderung der Substanz die Rede. Diese
unklare Regelung führe mit Sicherheit zu praktischen
Anwendungsproblemen. Es sei damit zu rechnen, dass nun wieder
aufwendige Sachverständigengutachten nötig sein
würden, um zu klären, ob es sich um eine
"vorübergehende" Veränderung handle. "So war das nicht
gewollt", sagte der Minister. Sein Fazit ist: das Gesetz sei ein
Schritt in die richtige Richtung. Man werde aber sehr streng
beobachten, ob es auch wirke.
Aus der Sicht von Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries (SPD) war die lange Debatte um das Gesetz "wichtig
und nötig". Die Regelung dieser Strafbarkeitslücke sei
nicht einfach gewesen. Die gefundenen Lösungen seien besser
als die Vorschläge des Bundesrats, der den Begriff des
"Verunstaltens" in die Sachbeschädigungsdelikte einführen
wollte.
Die Entscheidung, ob eine Straftat vorliege
oder nicht, dürfe aber nicht von subjektivem
Schönheitsempfinden oder Geschmack abhängen. Ein
Straftatbestand benötige objektive Merkmale. Anderenfalls
würden in den Gerichten künftig Kunstdebatten
geführt, so Zypries. Sie verteidigte auch die eingebaute
"Erheblichkeitsklausel". Man dürfe das Gesetz nicht so fassen,
dass Kreidezeichnungen von Kindern bestraft würden.
Zurück zur Übersicht
|