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Von Götz Hausding Für Graffiti-Sprayer brechen harte Zeiten an. Der Bundesrat
beschloss in seiner Sitzung am 8. Juli mit großer Mehrheit
eine Verschärfung des Tatbestandes der Sachbeschädigung.
Es kommt nun nicht mehr darauf an, dass durch das Sprayen die
Gebäudesubstanz geschädigt wird. Schon die Schmiererei
selbst kann strafbar sein. Für die Berliner Justizsenatorin
Karin Schubert (SPD) bedeutet die Annahme des Gesetzes "das
hoffentlich gute Ende eines langen gesetzgeberischen Weges". ...
hau Das Antidiskriminierungsgesetz der Bundesregierung steht vor dem
Aus. Der Bundesrat verweigerte der Vorlage am 8. Juli seine
Zustimmung und rief den Vermittlungsausschuss an. Das Gesetz soll
die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht
umsetzen. Es verbietet Benachteiligung wegen ... hau Einem erweiterten Einsatz der DNA-Analyse in der Verfolgung von
Straftätern hat der Bundesrat am 8. Juli zugestimmt. Nach dem
Gesetz soll die Registrierung der genetischen Daten
grundsätzlich erlaubt sein, wenn ein Verdächtiger bereits
mehrmals auffällig geworden ist und weiterhin ...
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