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Tätersuche öfter per DNA-Analyse
Bund und Länder einig
Einem erweiterten Einsatz der DNA-Analyse in der Verfolgung von
Straftätern hat der Bundesrat am 8. Juli zugestimmt. Nach dem
Gesetz soll die Registrierung der genetischen Daten
grundsätzlich erlaubt sein, wenn ein Verdächtiger bereits
mehrmals auffällig geworden ist und weiterhin
Wiederholungsgefahr besteht, auch wenn es sich nur um kleinere
Straftaten handelt.
Sie könne, so Berlins Justizsenatorin Karin Schubert (SPD),
dieser maßvollen Erweiterung des Anwendungsbereichs der
DNA-Analyse zustimmen, auch wenn die eine oder andere Regelung aus
ihrer Sicht nicht nötig gewesen wäre. Kein
Verständnis habe sie jedoch für noch weitergehende
Forderungen wie der Abschaffung des Richtervorbehalts (der
Erfordernis, dass ein Richter die DNA-Analyse anordnen muss) sowie
der Einführung von DNA-Reihentests. Dies sei "justizpolitisch
verfehlt und verfassungsrechtlich höchst bedenklich", urteilte
Schubert.
Thüringens Justizminister Harald Schliemann (CDU)
begrüßte die Verbesserungen, die mit diesem Gesetz
erzielt worden seien. Gleichwohl besteht aus seiner Sicht weiterer
Handlungsbedarf. Sein Ziel sei es weiterhin, die DNA-Analyse mit
dem herkömmlichen Fingerabdruck gleichzusetzen. Gleichzeitig
solle diese Methode zum Standard erkennungsdienstlicher Behandlung
gemacht werden, so Schliemann.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zeigte sich
zufrieden damit, dass das Gesetz zustande gekommen ist. Man habe
getan, was rechtsstaatlich geboten sei. Eine Gleichstellung der
DNA-Analyse mit dem herkömmlichen Fingerabdruck sowie ein
Verzicht auf den Richtervorbehalt seien jedoch schon aus
verfassungsrechtlichen Gründen nicht akzeptabel, betonte die
Ministerin.
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