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Prüfungen führten zu vielen
Verdachtsfällen
Sozialdumping durch Einsatz osteuropäischer
Billigarbeiter
Wirtschaft und Arbeit. Die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit der Zollverwaltung hat im April dieses Jahres
bundesweit 445 Betriebe der fleischverarbeitenden Industrie
geprüft. Bereits jetzt lägen in 186 Fällen
Verdachtsmomente wegen unterschiedlicher Gesetzesverstöße
vor, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/5813) auf eine
Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/5168) zum Sozialdumping
durch den Einsatz osteuropäischer Billigarbeiter mit. Dabei
gehe es um illegale Arbeitnehmerüberlassung,
Scheinselbstständigkeit, Betrug, Lohnwucher, Vorenthalten und
Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Steuerhinterziehung,
Leistungsmissbrauch und Verstöße gegen
Arbeitsgenehmigungsvorschriften.
Nach Angaben der Bundesregierung sind 30
Strafverfahren gegen Arbeitnehmer und 14 gegen Arbeitgeber
eingeleitet worden. Die Auswertung der Geschäftsunterlagen
werde voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen, so die
Regierung. Nach bisherigen Erkenntnissen beschäftigen
Werkvertrags-Subunternehmen häufig keine eigenen Mitarbeiter
in den Staaten, aus denen nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer
kommen (Entsendestaaten), heißt es in der Antwort. Sie
führten dort auch keine Aufträge aus. Diese
ausländischen Firmen stellten somit keine
"entsendefähigen, operativ tätigen Unternehmen" dar. Die
Firmensitze im osteuropäischen Ausland seien häufig
lediglich Büros zur Rekrutierung von Personal.
Tatsächlich seien die ausländischen
Arbeitnehmer häufig in den Betrieb der deutschen
Auftraggeber-Unternehmen eingegliedert und würden damit in
Deutschland sozialversicherungspflichtig. Da die
Sozialversicherungsträger irrtümlich von einer
sozialversicherungsfreien Entsendung ausgingen, würden ihnen
auf diese Weise Beiträge vorenthalten. Diese Erkenntnisse
haben sich nach Regierungsangaben auch bei einem Zugriff der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Deutschland, Ungarn und
Österreich bestätigt.
Im Auftrag von neun Staatsanwaltschaften aus
vier Bundesländern seien umfangreiche Ermittlungen im
Zusammenhang mit Werkverträgen eingeleitet worden, die von
ungarischen Firmen in Deutschland mit deutschen Unternehmen
abgewickelt worden seien. Die Ergebnisse hätten nach erster
Auswertung den dringenden Tatverdacht der illegalen
Arbeitnehmerüberlassung, der Steuerhinterziehung und des
Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen ergeben,
berichtet die Regierung. Derzeit würden rund 90
Ermittlungsverfahren in der fleischverarbeitenden Industrie
geführt. Wie es in der Antwort weiter heißt, hat die
Fleischerei-Berufsgenossenschaft im vergangenen Jahr 5.227 Betriebe
besichtigt. 386 Mal sei es zu Beanstandungen gekommen. In 65
Fällen seien schriftliche Anordnungen gegen die Unternehmen
ergangen, wobei 61 die Arbeitssicherheit und vier den
Gesundheitsschutz betroffen hätten.
Der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sind der
Antwort zufolge auch Gewerbeanmeldungen osteuropäischer
Personen aus verschiedenen Branchen bekannt, bei denen Zweifel an
der tatsächlichen Selbstständigkeit bestünden.
Genannt werden der Garten- und Landschaftsbau, das Hotel- und
Gaststättengewerbe, der Bausektor, das Transportgewerbe, die
Landwirtschaft, die Krankenpflege, die Gebäudereinigung, die
Metallbranche und andere handwerkliche Berufe. Auffällig seien
bei einigen Gewerbeanmeldungen identische Anschriften der Betriebe
oder die Angabe des Betriebssitzes am Sitz des
Auftraggebers.
Missbräuche der Dienstleistungs- und
Niederlassungsfreiheit gebe es auch bei den Fliesenlegern und im
handwerksähnlichen Gewerbe. Die Handwerkskammern seien gebeten
worden zu prüfen, ob die Anforderungen an das Gewerbe
erfüllt werden. Darüber hinaus ermittelten einige
Behörden Indizien für die Scheinselbstständigkeit.
Die Regierung nennt die Kontrollbehörden der
Sozialversicherung, die Schwarzarbeitbekämpfungsbehörden
der Länder und des Bundes und die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit der Zollverwaltung.
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