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bob
Anliegen der Kommunen beachten
Betreuung von Arbeitslosen
Wirtschaft und Arbeit. Die CDU/CSU hat die Bundesregierung in
einem Antrag (15/5578) aufgefordert, für einen "fairen
Wettbewerb" zwischen so genannten Optionskommunen und der
Bundesagentur für Arbeit (BA) zu sorgen. Unter Optionskommunen
werden jene 63 Landkreise und sechs kreisfreien Städte
verstanden, die für die Dauer von sechs Jahren den
Gesamtkatalog der Leistungen an Arbeitslose in eigener Regie
betreuen.
Die Zusammenarbeit sei nicht immer konstruktiv verlaufen,
heißt es. So sähen sich die Optionskommunen mit einem
Problem bei der Jugendarbeitslosigkeit konfrontiert. Oftmals
meldeten Arbeitergeber offene Stellen ausschließlich an die
BA. Im Regelfall könnten die Optionskommunen zwar über
den virtuellen Arbeitsmarkt auf diese Angebote zugreifen,
allerdings nur beschränkt, wenn diese anonymisiert sind. Im
Gegensatz zu den Agenturen für Arbeit sei es den Kommunen
nicht möglich zu erkennen, welche Arbeitgeber hinter einer
solchen anonymisierten Offerte stehen. Dies behindere die
Vermittlungstätigkeit der Kommunen, so die CDU/CSU.
Die Bundesregierung muss nach Auffassung der Unionsfraktion
dafür sorgen, dass Änderungen in der Kommunikations- und
Informationstechnik vorgenommen werden, um Zeitverluste bei der
Aufsicht, Revision und Kontrolle der gesetzlichen Regelungen zu
vermeiden. Weiter sollten die Daten den Kommunen vor Ort
zugänglich gemacht werden, um Transparenz zu schaffen. Die von
den Kommunen gemeldeten Arbeitslosenzahlen seien in die amtliche
Statistik aufzunehmen.
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