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bob
Politik muss Thema Sterbehilfe aufgreifen
Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen
Medizin"
Recht. Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht
der modernen Medizin" hat einen Bericht (15/5980) über den
Stand ihrer Arbeit erstellt, der am 7. September
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) übergeben
wurde. Der Parlamentspräsident dankte der Enquete-Kommission
für ihre Arbeit; sie habe Fragen von "beträchtlichem
Gewicht" diskutiert. Der am 18. September neu zu wählende
Bundestag müsse nun entscheiden, ob die Arbeit fortgesetzt
wird. Dafür sprachen sich im Übrigen neben dem
Vorsitzenden der Enquete-Kommission, René Röspel, alle
vier Fraktionen aus.
Der Bericht stellt den Stand der
Kommissionsarbeit in den Bereichen "Verteilungsgerechtigkeit in der
Gesundheitsversorgung", "Ethik in der medizinischen und
biowissenschaftlichen Forschung", "Menschenwürdig leben bis
zuletzt" und "Transplantationsmedizin" vor. Darin formuliert die
Enquete-Kommission unter anderem, angesichts von Forderungen nach
einer Zulassung aktiver Sterbehilfe sei es dringend erforderlich,
dass das Thema Sterbehilfe von der Politik aufgegriffen
wird.
Auch wenn man keinen gesetzlichen
Handlungsbedarf sehe, bedürfe es einer "eingehenden Befassung"
mit den ethischen und rechtlichen Fragen der aktiven Sterbehilfe,
der ärztlichen oder pflegerisch assistierten
Selbsttötung, der indirekten und der passiven Sterbehilfe
sowie des Behandlungsabbruchs. Das Thema Sterbehilfe müsse
dabei klar in den Kontext einer Verbesserung der Versorgung und
Betreuung sterbender und schwerstkranker Menschen gestellt
werden.
Angesichts der vorzeitig endenden
Legislaturperiode konnte die Enquete-Kommission eine Reihe von
Themen nicht mehr behandeln. Dazu zähle unter anderem, dass
angesichts der steigenden Zahl der Nichtversicherten in Deutschland
den Ursachen des fehlenden Versicherungsschutzes und den
Möglichkeiten der Abhilfe genauer nachgegangen werden muss.
Grundlegend müsste ferner überlegt werden, mit welchen,
auch finanziellen, Anreizsystemen der solidarische Charakter der
gesetzlichen Krankenversicherung weiter befördert werden
kann.
Zu den leitenden sozialethischen Prinzipien,
die für die Gesundheitsversorgung relevant sind, gehöre
zunächst das Prinzip der Menschenwürde, stellt die
Kommission weiter fest. Es schränke die Anwendung von
Kosten-Nutzen-Kalkülen als Kriterium für die Zuweisung
von finanziellen Mitteln und Material deutlich ein, so die Mehrheit
der Kommission. Sie stellt die Frage in den Raum, unter welchen
Umständen die Anwendung solcher Kalküle mit dem Prinzip
der Menschenwürde vereinbar sein kann.
Zum Thema "Ethik in der biowissenschaftlichen
und medizinischen Forschung" bezeichnet die Enquete-Kommission eine
Diskussion über die Schaffung eines Humanforschungsgesetzes,
das alle Bereiche der medizinischen Forschung am Menschen regelt,
unter anderem als wünschenswert. Es gibt fünf Sondervoten
zu dem Bericht, darunter eins der CDU/CSU-Fraktion und eins der
FDP-Fraktion.
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