bob
Länderkammer: Zwangsheirat stärker und
wirksam bekämpfen
Gesetzentwurf
Recht. Mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates (15/5951) soll
Zwangsheirat wirksamer bekämpft werden. Ferner soll im
zivilrechtlichen Bereich die Rechtsstellung der Opfer von
Zwangsehen gestärkt werden.
Auch in Deutschland stellten Rechtsanwälte,
Lehrkräfte, Beratungsstellen und Frauenhäuser vermehrt
Zwangsheiraten bei Einwanderern fest. Eine Zwangsheirat liege dann
vor, wenn mindestens einer der zukünftigen Ehepartner durch
eine Drucksituation zur Ehe gezwungen werde, heißt es in dem
Papier. Davon seien in der überwiegenden Zahl Mädchen und
junge Frauen betroffen.
Der Entwurf sieht vor, im Strafgesetzbuch einen neuen Tatbestand
zu schaffen, der denjenigen mit einer Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, der eine andere Person mit
Gewalt oder durch Drohung "mit einem empfindlichen Übel" zur
Eheschließung nötigt. Im Zivilrecht sieht der Entwurf
vor, die Antragsfrist für die Aufhebung der durch Zwangsheirat
zustande gekommenen Ehe von einem auf drei Jahre zu
verlängern.
Begründet wird dies damit, dass gerade in der ersten Zeit
nach dem Eintreten der zumeist als traumatisch empfundenen
Zwangslage der genötigte Ehegatte oft emotional nicht in der
Lage sei, die Aufhebung der Ehe zu betreiben. Auch im Unterhalts-
und Erbrecht plant die Länderkammer Änderungen zugunsten
der von Zwangsheirat Betroffenen.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die unter Zwang
verheirateten Mädchen und jungen Frauen vor allem aus
türkischem oder kurdischem Umfeld stammten. Betroffen seien
aber auch Albanerinnen, Pakistanerinnen, Inderinnen oder
Marokkanerinnen. Dabei sei das Phänomen der Zwangsheirat aber
nicht auf den islamischen Kulturkreis beschränkt. Es seien
auch Fälle aus Süditalien oder Griechenland bekannt
geworden. Von Zwangsheirat in Deutschland seien vor allem
minderjährige Mädchen betroffen, heißt es von der
Länderkammer.
Die Zwangsverheiratung sei oft der Versuch, die eigenen
Töchter zu disziplinieren, die in westlichen Gesellschaften
aufwachsen und sich nicht mehr in alte Traditionen fügen
wollen. Es gehe hier um die Beibehaltung der traditionellen
Machtverhältnisse in der Familie. Über das Ausmaß
von Zwangsheirat habe man allerdings deutschlandweit kaum
gesicherte Daten.
Regierung will prüfen
Die Bundesregierung macht unter anderem deutlich, dass das
geltende Recht - vor allem die durch das
Strafrechtsänderungsgesetz erfolgte Aufnahme der
Zwangsverheiratung als Regelbeispiel des besonders schweren Falls
einer Nötigung - keine Strafbarkeitslücke für
einschlägiges strafwürdiges Verhalten aufweist. Sie werde
gleichwohl aber prüfen, ob durch die Einführung eines
eigenen Straftatbestandes dem Kampf gegen die Zwangsheirat besser
Rechnung getragen werden kann.
Die Regierung wendet sich jedoch gegen den Vorschlag, die
Antragsfrist zur Eheaufhebung von einem Jahr auf drei Jahre zu
verlängern. Die Jahresfrist diene dazu, im Interesse der
Ehegatten und der Allgemeinheit möglichst bald Klarheit
über den Fortbestand einer aufhebbaren Ehe zu schaffen.
Zurück zur
Übersicht
|