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bob
Schöffe muss gut genug Deutsch
können
Bundesrat
Recht. Ein bei Gericht amtierender Schöffe (ehrenamtlicher
Richter) soll nach Meinung des Bundesrates ausreichende deutsche
Sprachkenntnisse besitzen, um an einer Hauptverhandlung und der
sich anschließenden Urteilsberatung selbstständig
teilnehmen zu können. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) soll
deswegen um einen entsprechenden Passus ergänzt werden.
Schöffen, die trotz mangelnder Sprachkenntnisse dennoch
gewählt werden, sollen später von der Liste wieder
gestrichen werden können. Die Länderkammer hat dazu einen
Gesetzentwurf (15/5950) vorgelegt.
Sie erläutert, dass beispielsweise das Alter der
Schöffen (zwischen 25 und 70 Jahren), der Wohnsitz und
gesundheitliche Gründe im GVG geregelt sind, Vorgaben
über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse aber fehlen. Da
auch in diesem Jahr die Problematik von Schöffen, die keine
hinreichenden deutschen Sprachkenntnisse besitzen, gerade in
städtischen Bereichen erneut aufgetreten sei, sei ein
gesetzliches Handeln "unabdingbar". Eine nennenswerte
Beeinträchtigung des Zugangs aller gesellschaftlichen
Schichten zum Ehrenamt des Schöffen ist nach der Meinung der
Union nicht zu befürchten, heißt es in dem Entwurf.
Die Bundesregierung ist ebenfalls der Auffassung, dass
ausreichende deutsche Sprachkenntnisse Voraussetzung dafür
sind, dass Schöffen ihrer Aufgabe gewachsen sind. Sie
unterstützt den Gesetzentwurf daher im Grundsatz. Gleichwohl
müsse geprüft werden, mit welcher Formulierung im Gesetz
dem Anliegen am besten Rechnung getragen werden kann.
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