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bob
Dokumentationspflicht nicht erweitern
Arzneimittelschäden
Recht. Die Bundesregierung sieht in Übereinstimmung mit dem
Berufsordnungsausschuss der Bundesärztekammer keine
Notwendigkeit, die vorhandenen Dokumentationspflichten der
Ärzte für die verabreichten Medikamente zu erweitern.
Dies wird aus dem Bericht der Regierung zu den Erfahrungen mit der
neuen Haftung für Arzneimittelschäden (15/5970)
deutlich.
Zwölf der von der Regierung angeschriebenen Länder
hätten mitgeteilt, dass die vorgesehene Regelung, wonach der
Arzt über die in Ausübung seines Berufes gemachten
Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen
Aufzeichnungen zu machen hat, ausreichend sei. In jedem Fall
dokumentationspflichtig seien auch dem Arzt aus seiner
ärztlichen Behandlungstätigkeit bekannt werdende
unerwünschte Arzneimittelwirkungen, die der
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft mitzuteilen
sind. Das Bewusstsein der Ärzte für eine
ordnungsgemäße Dokumentation sollte im Interesse der
Patienten, aber auch im eigenen Beweissicherungsinteresse des
Arztes im Hinblick auf etwaige Haftungsrisiken grundsätzlich
geschärft sein. Weitergehende Vorgaben für die
ärztliche Dokumentation bei der Medikamentenabgabe über
die bestehenden Regelungen hinaus seien vermutlich wenig
praktikabel.
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