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vom
Bund trägt Kosten der Abwicklung
Solidarfonds
Abfallrückführung
Umwelt. Der Bundestag hat am 7. September dem Gesetz zur
Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur
Auflösung und Abwicklung der Anstalt "Solidarfonds
Abfallrückführung" (15/5243, 15/5523, 15/5726) in der vom
Vermittlungsausschuss beschlossenen Fassung (15/5976) angenommen.
Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 16. Juni beschlossen, der
Bundesrat daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen
(15/5916).
Die Einigung sieht vor, dass Verbindlichkeiten oder ein
eventueller Vermögensüberschuss des Solidarfonds, die
nach Ende der Abwicklung festgestellt werden, dem Bund zuzurechnen
sind, da dieser die Anstalt getragen habe. Die Anstalt
"Solidarfonds Abfallrückführung" wurde durch Bundesgesetz
errichtet, durch Rechtsverordnung des Bundesumweltministeriums
ausgestaltet und unterstand der Rechts- und Fachaufsicht dieses
Ministeriums. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat
hatte sich am 5. September zudem darauf geeinigt, dass künftig
das jeweilige Land die Kosten für die Rückführung
der Abfälle und deren schadlose Verwertung oder
"gemeinwohlverträgliche Beseitigung" tragen muss, wenn eine
Erstattung durch den Verursacher oder sonstige Dritte nicht in
Betracht kommt. Dies entspreche der grundgesetzlichen
Kompetenzverteilung des Artikels 83 des Grundgesetzes, wonach die
Länder für den Vollzug des Abfallrechts und vor allem
für die Wiedereinfuhr illegal ins Ausland verbrachter
Abfälle zuständig sind. Nach dem Artikel 104a des
Grundgesetzes müssen sie auch die Kosten dafür
tragen.
Nach der Zustimmung durch den Bundestag muss nun der Bundesrat
noch entscheiden, ob er dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses
zustimmt.
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