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Leistungen in Ost und West angleichen
Arbeitslosengeld II
Petitionen. Für gleiche Regelleistungen beim
Arbeitslosengeld II und beim Sozialgeld in den neuen und den alten
Bundesländern hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt.
Deshalb beschloss er am 6. September einvernehmlich, die zugrunde
liegende Eingabe der Bundesregierung "zur Erwägung" zu
überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur
Kenntnis" zu geben.
Der Petent hatte die unterschiedlich pauschalierten Leistungen
kritisiert; er sah darin eine Verletzung des Grundgesetzes. In der
vom Petitionsausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung
führte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
aus, dass die monatliche Regelleistung für Alleinstehende und
Alleinerziehende sowie für Personen, deren Partner
minderjährig ist, in den alten Bundesländern
einschließlich Ost-Berlins 345 Euro und in den neuen
Bundesländern 331 Euro beträgt.
Diese Regelleistung umfasst danach vor allem Ernährung,
Kleidung, Körperpflege und Hausrat sowie "in vertretbarem
Umfang" auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am
kulturellen Leben. Die Regelleistung bilde somit das
verfassungsrechtlich ga-rantierte Existenzminimum ab. Die Höhe
berücksichtige Stand und Entwicklung von Nettoeinkommen,
Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten. Grundlage seien die
tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von
Haushalten in unteren Einkommensgruppen.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
hat nach Regierungsangaben zusammen mit dem Statistischen Bundesamt
die Einkommens- und Verbraucherstichprobe 1998 zur Bemessung der
Regelleistungen ausgewertet und auf den Stand am 1. Juli 2003
hochgerechnet. Daraus ergäben sich die unterschiedlichen
Regelleistungen in den neuen und alten Bundesländern,
heißt es.
Demgegenüber waren die Mitglieder des Petitionsausschusses
einvernehmlich der Meinung, dass sich die Lebensverhältnisse
in den alten und den neuen Bundesländern soweit angeglichen
haben, dass eine unterschiedliche Pauschalierung der Regelleistung
beim Arbeitslosengeld II nicht mehr vertretbar erscheint.
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