Christoph Spöckner
Streit um den Status
Damals ... vor 15 Jahren am 24. Oktober: Die 24
Abgeordneten der PDS werden als Gruppe anerkannt
Ob Gruppe, Fraktion oder fraktionslos - die Abgeordneten der
Partei des demokratischen Sozialismus (PDS) haben alles schon
einmal mitgemacht. Dank des Zusammenschlusses mit der
Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG) ist die
jüngst in Linkspartei.PDS umbenannte Partei im neuen Bundestag
nun wieder in Fraktionsstärke vertreten. In der vorhergehenden
Legislaturperiode saßen lediglich zwei direkt gewählte
PDS-Abgeordnete im Parlament: Sie galten als fraktionslos und
hatten ihren Platz im Plenum links außen in der hintersten
Reihe. 1994 war die PDS noch mit 30 Abgeordneten in den Bundestag
eingezogen - für einen Fraktionsstatus reichte das aber immer
noch nicht.
So auch 1990: Die 24 Abgeordneten, die am 4. Oktober 1990 von
der DDR-Volkskammer in den ersten gesamtdeutschen Bundestag
entsandt worden waren, zwei Monate vor der eigentlichen
Bundestagswahl im Dezember, konnten aufgrund ihrer
zahlenmäßigen Stärke keine Fraktion bilden. Dazu
wären laut Geschäftsordnung des Bundestages fünf
Prozent der Mitglieder des Parlaments nötig gewesen. Das
entspricht je nach Größe des Parlaments meist etwas mehr
als 30 Abgeordneten. Der Bundestag erkannte die 24 Abgeordneten am
24. Oktober deshalb lediglich als Gruppe an.
Dieser rechtliche Status ermöglichte es der Partei, je
einen Abgeordneten in den Ältestenrat und die
Fachausschüsse zu entsenden. Allerdings hatte der weder ein
Antrags- noch ein Rederecht, sondern war lediglich beratendes
Mitglied. Außerdem durfte die Gruppe Vorlagen einbringen und -
gemäß ihrer Stärke im Verhältnis zu den
Bundestagsfraktionen - Redezeit beanspruchen. Die 24 Abgeordneten
bekamen aber auch finanzielle, technische und personelle
Unterstützung: Pro Monat wurde ihnen ein Grundbetrag von
damals 210.000 Mark und ein Zuschlag von 7.700 Mark pro
Gruppenmitglied überwiesen. Dem damaligen Vorsitzenden der
Gruppe, Gregor Gysi, wurden außerdem die Rechte eines
Fraktionsvorsitzenden anerkannt.
Bei den folgenden ersten gesamtdeutschen Bundestagswahlen am 2.
Dezember .1990 gelang es der der PDS dann nur dank einer
Sonderregelung, ins Parlament einzuziehen. Nach der
Wiedervereinigung am 3. Oktober blieb schließlich nur wenig
Zeit, die Bundestagswahl im Dezember vorzubereiten. Für den
Einzug ins Parlament sollte es daher reichen, entweder im
Wahlgebiet Ost oder im Wahlgebiet West über die Hürde von
fünf Prozent zu kommen.
Daraufhin zogen 17 PDS-Abgeordnete in den Bundestag ein. Wie
auch im Fall von Bündnis 90/Die Grünen stand ihnen erneut
nur ein Gruppenstatus zu. Die PDS aber versuchte, ihren Status zu
verbessern. Mit wenig Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht
entschied in einem Urteil im Jahr 1991 lediglich, dass den
Grünen und der PDS weitergehende Mitwirkungsrechte zuerkannt
werden sollen, als es die Bundestagsmehrheit ursprünglich
vorgesehen hatte.
Und auch das nächste Organstreitverfahren in Karlsruhe
brachte nicht das von der PDS gewünschte Ergebnis. 1997, also
erst in der folgenden 14. Legislaturperiode, sprachen sich die
Karlsruher Richter endgültig gegen eine Anerkennung der
PDS-Gruppe als Fraktion aus - allerdings wieder verbunden mit mehr
Rechten: Die Gruppe durfte von nun an ordentliche und
stellvertretende Mitglieder in Ausschüsse,
Unterausschüsse und Untersuchungsausschüsse entsenden
sowie Gesetzentwürfe, Entschließungsanträge oder
auch Große und Kleine Anfragen einbringen. Ihr Mitglied im
Ältestenrat hatte künftig ein Stimmrecht.
Im Jahr 2002 erreichten die beiden direkt gewählten
Abgeordneten Gesine Lötzsch und Petra Pau dann nicht einmal
einen Gruppenstatus. Die PDS scheiterte, nachdem sie von 1998 bis
2002 als Fraktion im Bundestag vertreten war, an der
Fünf-Prozent-Hürde. Pau und Lötzsch konnten als
fraktionslose Abgeordnete zwar pro Tagesordnungspunkt drei Minuten
Redezeit beanspruchen, durften aber keine Gesetzentwürfe und
Anträge einbringen oder aktuelle Stunden beantragen.
Dafür konnten die beiden Abgeordneten mündliche und
schriftliche Anfragen stellen und in je einem Ausschuss beratend
mitwirken. Um als Gruppe anerkannt zu werden, wäre lediglich
ein weiterer Mitstreiter nötig gewesen.
Wie geht es weiter? Bisher waren die vier Bundestagsfraktionen
schließlich in je einem der vier Ecktürme des Berliner
Reichstags untergebracht. In der kommenden Legislaturperiode gibt
es jedoch fünf Fraktionen. Wer also in der kommenden
Legislatur seine Zelte im heiß umkämpften vierten Turm
aufschlagen wird - die Linke.PDS als viertgrößte Fraktion
oder die Grünen als nunmehr schwächste Kraft im Parlament
- ist noch offen.
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