Deutscher Bundestag
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Mandat

Im Grunde heißt "Mandat" so viel wie "Auftrag", wenn die Vereinten Nationen also einen Einsatz "mandatieren", dann erteilen sie den Staaten einen Auftrag, im Namen der Völkergemeinschaft zu handeln. Genau so handeln die Mandatsträger, also die Abgeordneten im Bundestag, im Auftrag der Wähler. Sie sind also Beauftragte des Volkes. Das freie Mandat in den modernen demokratischen Verfassungen bedeutet, dass die Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen sind und keinen speziellen Weisungen zu folgen haben. Mandatsträger erhalten für ihre Arbeit im Bundestag einen Auftrag auf Zeit, er erlischt automatisch mit der Konstituierung des neuen Bundestages - es sei denn, das Mandat ist durch Wiederwahl erneuert worden

Quelle: Blickpunkt Bundestag - Oktober 2002

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181611a
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