Otto Bernhardt
Unternehmensberater
Geboren am 13. Februar 1942 in Rendsburg; evangelisch;
verheiratet, zwei Kinder.
1962 Abitur, 1962 bis 1964 Banklehre, 1964 bis 1968 Studium an der
wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität
Hamburg, Abschluss als Diplomhandelslehrer.
1975 bis 1998 Lehrbeauftragter an der Kieler
Wirtschaftsakademie.
1985 Vorstandsmitglied der Wirtschaftsaufbaukasse
Schleswig-Holstein AG, nach der Fusion mit der
Wohnungsbaukreditanstalt zur Schleswig-Holsteinischen
Investitionsbank Mitglied der Geschäftsleitung.
1992 Vorstandssprecher der Schleswig-Holsteinischen
Landeskreditbank (seit 1991 Vorstandsmitglied)
1994 Vorstandsmitglied der Bank Companie Nord (BCN)
Seit dem 1.11.1995 selbständiger Unternehmensberater
1958 Mitbegründer der Jungen Union in Rendsburg und seit 1960
Mitglied der CDU.
1970 bis 1998 Mitglied der Rendsburger Ratsversammlung und des
Senats, Vorsitzender der CDU-Rathausfraktion.
Seit 1970 Mitglied des Landesvorstandes der CDU Schleswig-Holstein,
Landesschatzmeister.
1970 bis 1998 Mitglied der Rendsburger Ratsversammlung.
1971 bis 1984 Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtages und
von 1979 bis 1984 Parlamentarischer Staatssekretär.
1980 bis 2004 Vorsitzender der CDU
Rendsburg-Eckernförde.
Seit 1993 Vorsitzender der Hermann-Ehlers-Stiftung.
Seit 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Seit 2001 Vorstandsmitglied der Konrad-Adenauer-Stiftung.
Seit 2004 Ehrenvorsitzender der CDU Rendsburg-Eckernförde.
Wissenswertes
In meinem Berliner Büro und in meinem Wahlkreisbüro in Rendsburg werde ich von
Mitarbeitern für meine Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter unterstützt.
Berlin:
Verena Gerkens (Leitung)
Undine Schöps (Sekretariat)
Philip Scholz (Mitarbeiter)
Wahlkreis:
Melanie Bley (Leitung)
Bärbel Struve (Sekretariat)
Tim Albrecht (Mitarbeiter)
Nähere Informationen zu meiner Person und Arbeit finden Sie auf meinen Internetseiten unter: http://www.ottobernhardt.de
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Die nach den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages veröffentlichungspflichtigen Angaben werden zum Zeitpunkt des Erscheinens des 2. Teils des Amtlichen Handbuches veröffentlicht.