Maria Ludwiga Michalk
Geschäftsführerin
Geboren 1949 in Merka; verheiratet, 3 Kinder
Beruflicher Werdegang:
1956-1966: Besuch der sorbischen Oberschule Radibor
1966-1968: Lehre als Industriekaufmann
1969-1972: Fachschulstudium Betriebsökonomie
1972-1976: Gruppenleiterin im Bereich Hauptbuchhaltung bei
"Elektroporzellanwerk Großdubrau"
1976-1979: Fernstudium an der Verkehrshochschule Dresden
1976-1986: Familienbetreuung unserer drei Kinder
1986-1990: Sachbearbeiterin im Rechtsanwaltsbüro
1995: Projektleiterin in einem Unternehmen
1996-2002: Geschäftsführerin eines mittelständischen
Unternehmens
Politischer Werdegang:
seit 1972: Mitglied der CDU
seit 1989: Vorsitzende der CDU-Ortsgruppe Großdubrau
seit 1990: Mitglied des CDU-Kreisvorstandes Bautzen
seit 1992: Kreisvorsitzende
1990: Mitglied der ersten frei gewählten Volkskammer,
Vorsitzende der AG Innenpolitik der CDU/DA-Fraktion
1990-1994 Mitglied des Deutschen Bundestages, Stellv. Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
1996-2001: Landesvorsitzende der Frauen-Union Sachsen
seit 1996: Mitglied des CDU-Bundesvorstandes
seit 2002: Mitglied des Deutschen Bundestages
Ehrenamtliches:
1990-1994: Mitglied des Bautzener Gefangenenbeirates
1999-2002: Mitglied des Kreisjugendhilfeausschusses
seit 1990: Mitglied der Domowina, Bund Lausitzer Sorben
seit 1995: Vorsitzende des Pfarrgemeinderates Sdier
1991-1994: Vorsitzende des Parlamentarischen Beirates der Stiftung
für das sorbische Volk
1994-1999: Vorsitzende des Stiftungsrates der Stiftung für das
sorbische Volk
von 1999 bis 2002: Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung für
das sorbische Volk
seit 2002: Mitglied des Parlamentarischen Beirates der Stiftung
für das sorbische Volk
seit 1999: Landesvorsitzende "donum vitae Sachsen e.V."
seit 2000: Vorsitzende des Rates für sorbische Angelegenheiten
im Freistaat Sachsen
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Die nach den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages veröffentlichungspflichtigen Angaben werden zum Zeitpunkt des Erscheinens des 2. Teils des Amtlichen Handbuches veröffentlicht.