Ausschüsse
16. Wahlperiode
Aufgaben und Arbeit
Einrichtung und Zusammensetzung der
Ausschüsse des Deutschen Bundestages
Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages sind interfraktionelle Gremien, die die Entscheidungen des Plenums im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren vorbereiten und das Parlament in seiner Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive unterstützen sollen. In aller Regel gibt es für jedes Ministerium spiegelbildlich einen Ausschuss im Bundestag. Die Zahl der Ausschüsse und die Zahl ihrer Mitglieder werden in jeder Legislaturperiode vom Bundestag neu festgelegt. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ausschüssen, über die das Parlament frei entscheiden kann, ist die Einrichtung des Verteidigungsausschusses von der Verfassung vorgeschrieben (Artikel 45a Grundgesetz). Gleiches gilt nur noch für den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Europäische Angelegenheiten und den Petitionsausschuss.
Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages sind interfraktionelle Gremien, die die Entscheidungen des Plenums im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren vorbereiten und das Parlament in seiner Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive unterstützen sollen. In aller Regel gibt es für jedes Ministerium spiegelbildlich einen Ausschuss im Bundestag. Die Zahl der Ausschüsse und die Zahl ihrer Mitglieder werden in jeder Legislaturperiode vom Bundestag neu festgelegt. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ausschüssen, über die das Parlament frei entscheiden kann, ist die Einrichtung des Verteidigungsausschusses von der Verfassung vorgeschrieben (Artikel 45a Grundgesetz). Gleiches gilt nur noch für den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Europäische Angelegenheiten und den Petitionsausschuss.
weitere Informationen
- Zusammensetzung
- Aufgaben
- Der Verteidigungsausschuss als
Untersuchungsausschuss
- Die Rechte des Verteidigungsausschusses
im Rahmen der Aufstellung des Haushalts
- Der Einfluss des Verteidigungsausschusses
auf internationale Einsätze der Bundeswehr außerhalb der
Landes- und Bündnisverteidigung
- Arbeitsweise
- Die Arbeit des Wehrbeauftragten
Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a12/aufgaben/