Ausgewählte Zahlen zur Statistik der Ausschussarbeit
1. Sitzungen
Der Finanzausschuss hat während der 14. Wahlperiode 140
Sitzungen abgehalten.
2. Öffentliche Anhörungen bzw.
Expertengespräche
Es wurden 36 öffentliche Anhörungen durchgeführt.
Davon in 1998: 2; in 1999: 8; in 2000: 7; in 2001: 14 sowie in 2002
(1. Halbjahr): 5.
Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu entnehmen.
3. Überwiesene Vorlagen
In der 14. Wahlperiode wurden dem Finanzausschuss 1 255 Vorlagen
überwiesen. Bei 622 Vorlagen handelte es sich um solche aus
dem Bereich der Europäischen Union, wovon der Finanzausschuss
wiederum 307 Vorlagen federführend sowie 315 Vorlagen
mitberatend zu behandeln hatte.
Sonstige Vorlagen (nicht EU) hatte der Finanzausschuss 633 zu
beraten, davon federführend 220, mitberatend 408 sowie 5
gutachtlich.
4. Behandelte Gesetzentwürfe
Der Finanzausschuss hat während der 14. Wahlperiode 72 Gesetzentwürfe beraten, die sodann vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurden. Hierbei handelte es sich in 51 Fällen um Gesetze im Bereich Steuern, davon in 14 Fällen um völkerrechtliche Vereinbarungen (zumeist Doppelbesteuerungsabkommen). In 21 Fällen handelte es sich um Gesetze, die zumeist den Bereich Geld- und Kreditwesen betrafen.
Den Anlagen 2, 3 und 4 können Sie die im Finanzausschuss federführend beratenden Gesetzentwürfe (ohne die der Oppositionsfraktionen) entnehmen.