LÄNDER FORDERN AUSGLEICHSZAHLUNGEN VOM BUND (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) fi- Der Bundesrat hat begrüßt, daß die Bundesregierung mit ihrem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ( 14/265) Wachstum und Beschäftigung verbessern, die Investitionskraft der Unternehmen stärken, die Binnennachfrage beleben sowie Arbeitnehmer und Familien entlasten will. Dies geht aus einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hervor, der wortgleich ist mit dem bereits in der parlamentarischen Beratung befindlichen Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Steuerentlastungsgesetz ( 14/23). Im Mittelpunkt des Entwurfs steht die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages, die Senkung des Eingangs- und Höchststeuersatzes, des Körperschaftsteuersatzes für einbehaltene Gewinne und des Höchststeuersatzes für gewerbliche Einkünfte sowie die Vorbereitung einer Unternehmenssteuerreform. Das Konzept berücksichtigt für den Bundesrat die Tatsache, daß für eine steuerliche Nettoentlastung über das bisher geplante Volumen hinaus keine Spielräume bestehen. Das zu erwartende Mehraufkommen aufgrund der verbreiterten Bemessungsgrundlage sei als Gegenfinanzierung für die steuerlichen Entlastungen unverzichtbar. Der Entwurf werde für Bund und Länder bis zum Jahre 2002 Mindereinnahmen von rund 15 Milliarden DM zur Folge haben. Darüber hinaus gehende Mindereinnahmen wären nach Ansicht der Länderkammer nicht verkraftbar. Für die den Ländern und Gemeinden entstehenden Mindereinnahmen aufgrund der Berücksichtigung von Kindern im Einkommensteuerrecht sei ein finanzieller Ausgleich erforderlich, um die gesetzlich vorgeschriebene Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern beim Familienlastenausgleich einzuhalten, heißt es in der Stellungnahme. Mit Blick auf das Jahr 1999 gehe es um eine "Altforderung" von knapp über 2 Milliarden DM und eine zusätzliche Forderung von 1,8 Milliarden DM im Zusammenhang mit der Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar 1999. Damit belaufe sich der Anspruch der Länder für 1999 auf rund 4 Milliarden DM. Durch die weitere Anhebung des Kindergeldes zum 1. Januar 2002 erhöhe sich dieser Ausgleichsanspruch, stellen die Länder fest. Sie erwarten, daß der Bund seiner Ausgleichspflicht in voller Höhe nachkommt, und betonen, daß die derzeitige Regelung des Familienlastenausgleichs für die Jahre 1996 bis 1998 bei Ländern und Gemeinden zusätzliche Steuermindereinnahmen von 5,7 Milliarden DM verursacht habe, ohne daß ein Ausgleich erfolgt wäre. Daher empfiehlt der Bundesrat, im Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie eine einfachere Lösung für die Regelung der Lastenverteilung beim Familienlastenausgleich gefunden werden kann.
In ihrer Gegenäußerung dazu stellt sich die Regierung hinter die Zusage des Bundesfinanzministers an die Länder, daß die mit dem Gesetzesvorhaben verbundenen Steuermindereinnahmen auf ein Volumen von rund 15 Milliarden DM begrenzt werden müssen. Dagegen hält die Regierung die Forderung des Bundesrats zum Familienausgleich für sachlich nicht geboten. Durch den Gesetzentwurf würden die Belastungen der Länder und Kommunen aus der Kindergelderhöhung von 1999 bis 2001 ausgeglichen. Ab 2002 übernehme der Bund weit höhere Lasten als Länder und Kommunen zusammen. Eine Übertragung weiterer Umsatzsteueranteile vom Bund an die Länder würde dieses Ungleichgewicht noch weiter verschärfen, so die Regierung.
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