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49/1999
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GRÜNES LICHT FÜR BAFÖG-NOVELLE - ZUSTIMMUNG AUCH AUS DER OPPOSITION

Bonn: (hib) bf- Der Ausschuß für Bildung und Forschung hat am Mittwoch morgen grünes Licht für eine Anhebung der Bedarfssätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) um zwei Prozent und der Elternfreibeträge um sechs Prozent gegeben. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/371) fand die Zustimmung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der oppositionellen CDU/CSU und eines Abgeordneten der F.D.P. Die PDS und eine weitere Abgeordnete der F.D.P. enthielten sich der Stimme. Sofern die Änderungsnovelle Bundestag und Bundesrat passiert, würde der Höchstfördersatz nach dem BAföG damit um 20 DM monatlich in Westdeutschland auf 1.030 DM und in Ostdeutschland auf 1.020 DM steigen. Regierungsangaben zufolge entstehen durch die vorgesehene Anpassung der Freibeträge und der Bedarfssätze sowie der übrigen Maßnahmen Mehrausgaben von insgesamt 77 Millionen DM in 1999 und 265 Millionen DM im kommenden Jahr. Auf den Bund entfielen dabei für das laufende Jahr 50 Millionen DM und für das Jahr 2000 172 Millionen DM. Der federführende Bildungs- und Forschungsausschuß schloß sich im übrigen einer Änderungsempfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses an, der zur Förderung der Berufsausbildung und der beruflichen Eingliederung Behinderter nach dem Sozialgesetzbuch für redaktionelle Korrekturen plädiert hatte.

Die F.D.P. konnte sich mit einem Antrag im Ausschuß nicht durchsetzen, mit dem Änderungsgesetz die Höhe der Beträge, welche für die Unterkunft für Auszubildende in den neuen Ländern vorgesehen sind, an das Niveau für vergleichbare Fälle in den alten Ländern anzupassen. Ebenfalls zurückgewiesen wurden Anträge der Liberalen ( 14/358) und der PDS (14/398neu). Die F.D.P. hatte die Regierung auffordern wollen, "unverzüglich", spätestens aber bis Juni einen Gesetzentwurf zur Reform des BAföG vorzulegen. Die Abgeordneten hatten sich dabei für ein sogenanntes Drei-Körbe-Modell aus einem Sockelbetrag von 400 DM, einem unverzinslichen Darlehen von weiteren 400 DM - abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten - und einem möglichen weiteren Zuschuß von bis zu 350 DM ausgesprochen. Die PDS hatte ein Inkrafttreten der geplanten BAföG-Reform bereits zum kommenden Wintersemester gefordert. Zudem solle die Ausbildungsförderung in das System einer sozialen Grundsicherung überführt werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9904904
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