ANTEIL DER MEHRWEGGETRÄNKE WIEDER STABILISIEREN (ANTWORT)
Bonn: (hib) um- Die Bundesregierung ruft die Beteiligten in der Wirtschaft auf, den Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen wieder zu stabilisieren, um eine Pfandpflicht zu vermeiden. Dies geht aus ihrer Antwort ( 14/1118) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/987) hervor. Die F.D.P. hatte darauf verwiesen, daß 1997 der Anteil der Mehrwegverpackung bei Getränken auf 71,35 Prozent gesunken sei. Damit werde die in der Verpackungsverordnung geforderte Marke von 72 Prozent erstmalig nicht erreicht. Ein Unterschreiten dieser Mehrwegsquote hat nach der Verpackungsverordnung die Einführung eines Zwangspfandes zur Folge. Die Bundesregierung sieht Möglichkeiten, den Anteil der Mehrwegverpackungen zu erhöhen, wie etwa ein verstärktes Angebot, intensivere Werbung und Preisvorteile bei Mehrweg-Getränkeverpackungen. Grundsätzlich hält sie an der durch die Verpackungsverordnung vorgegebenen Rechtslage fest, wie es in der Antwort heißt. Dennoch sei sie für einen Dialog über alternative Instrumente zur Förderung von ökologisch vorteilhaften Mehrwegverpackungen offen. Inwieweit ein Zwangspfand nach seiner Einführung die Mehrwegsysteme schützt oder nicht schützt, lasse sich derzeit nicht sicher sagen, so die Regierung. Untersuchungen des Ifo-Instituts hätten ergeben, daß der Verbraucher verstärkt zu Mehrwegverpackungen greifen würde, wenn ein Pfand in Höhe von 50 Pfennigen für Einweg-Verpackungen erhoben wird. Das Bundesumweltministerium rechnet mit einer positiven Wirkung der Pfandpflicht auf die Förderung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen.
Die praktischen Erfahrungen mit der Pfandpflicht in der Verordnung über die Rücknahme und Pfanderhebung von Getränkeverpackungen aus Kunststoffen aus dem Jahre 1988 haben nach Ansicht der Regierung gezeigt, daß die Beteiligten in der Wirtschaft nicht im großen Stil Mehrweg mit Pfand durch Einweg mit Pfand ersetzt haben. Bei einem Pfand auf Einwegverpackungen verzichte der Verbraucher verstärkt darauf, so das Ergebnis einer Studie der Universität Dortmund aus dem Jahre 1996. Gründe dafür seien vor allem der "psychologische Preis", daß das Pfand häufig dem Verkaufspreis hinzugerechnet wird, sowie die entfallende Bequemlichkeit durch die Rückgabe. Die Bundesregierung hält Lizenzmodelle grundsätzlich für die Förderung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen geeignet. Es sei jedoch zu bedenken, daß ein Lizenzmodell in der Regel einen sehr hohen Verwaltungs- und Kontrollaufwand und die Mitwirkung der Wirtschaftsbeteiligten erfordere. Die Menge der Lizenzen müßte staatlich festgelegt und auf die Beteiligten einschließlich der im grenzüberschreitenden Handel tätigen Unternehmen gerecht verteilt und überwacht werden. Vor allem für mittelständische Wirtschaftsbereiche wäre der damit verbundene Verwaltungs- und Kontrollaufwand hoch. Auch sieht die Regierung die Gefahr einer Ausweitung der Marktmacht einzelner Unternehmen durch Lizenzkauf. Voraussetzung für den Einsatz solcher marktwirtschaftlichen Instrumente sei es, das gewünschte Ziel zu erreichen und so wenig wie möglich in Märkte einzugreifen.
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Bonn, Bundeshaus, Telefon 02 28 / 1 62 56 42, Telefax 1 62 61
91
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael
Klein, Silvia Möller, Dr. Volker Müller