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128/1999
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VOLLSTRECKUNG EVENTUELLEN TODESURTEILS GEGEN ÖCALAN VERHINDERN (ANTWORT)

Bonn: (hib) mr- Die Bundesregierung wird "alles ihr Mögliche" tun, um die Vollstreckung eines etwaigen Todesurteils gegen den Führer der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), Abdullah Öcalan, zu verhindern. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 14/1115) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/1037) mit. Sie verweist zugleich auf eine Erklärung der Europäischen Union vom 22. Februar dieses Jahres, worin diese nochmals ihre strikte Ablehnung der Todesstrafe unterstrichen habe. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat die Regierung Beobachtungen des Antifolter-Komitees des Europarates über den psychischen Zustand Öcalans "mit Sorge" zur Kenntnis genommen. Die EU habe gegenüber der türkischen Regierung deutlich gemacht, deren Zusicherung eines fairen Prozesses für den PKK-Führer müsse auch eine faire und korrekte Behandlung bedeuten. Dies, so die Bundesregierung, betreffe "selbstverständlich" auch die Vermeidung von Haftbedingungen, die erfahrungsgemäß zu psychischen Schäden den Gefangenen führten. In diesem Zusammenhang werde der Umstand, daß Öcalan nun regelmäßig von einem Psychiater betreut werde, begrüßt.

Weiteren Angaben zufolge wird die Regierung den Fortgang des Prozesses gegen Öcalan und dessen Haftbedingungen weiterhin mit großer Aufmerksamkeit verfolgen und sich gegenüber der türkischen Regierung für eine faire und korrekte Behandlung einsetzen. Sie unterstütze deshalb die Forderungen des Antifolter-Komitees nach praktischen Verbesserungen der Haftbedingungen. Hierzu zählten die Möglichkeit, Rundfunk, Zeitungen und Bücher zu empfangen. Auch müsse Verwandten und Anwälten Gefängnisbesuche erleichtert werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9912802
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