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151/1999
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FESTBETRÄGE DECKEN RUND 40 PROZENT DER GKV-AUSGABEN AB (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-ge) Nach Auskunft der Spitzenverbände der Krankenkassen sind zehn Jahre nach Einführung des Festbetragsinstruments gegenwärtig rund 40 Prozent der Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Festbeträgen abgedeckt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 14/1459) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zu Festbeträgen für Hilfsmittel ( 14/1363) hervor. Laut Antwort prüft die Bundesregierung zur Zeit, welche ordnungspolitischen Rahmenbedingungen zukünftig für den Hilfsmittelbereich gelten sollen. Die Prüfung umfasse dabei auch die Erfahrungen mit der Umsetzung der Festbeträge in der Vergangenheit. Ziel von Neuregelungen sei es, Rechtssicherheit zu erreichen sowie die Qualität und Wirtschaftlichkeit im Hilfsmittelbereich weiter zu stärken. Dabei sei zu berücksichtigen, dass das bisherige Recht neben den Festbeträgen bereits ermögliche, auch günstigere vertragliche Vereinbarungen abzuschließen. Einzelne Krankenkassen und Leistungserbringer, so die Regierung, machten von diesen Möglichkeiten zunehmend Gebrauch, indem sie zum Beispiel Sonderverträge oder Versorgungspauschalen für bestimmte Versorgungsbereiche vereinbaren. In der Antwort legt die Regierung weiter dar, ihr lägen keine Belege für Fehlversorgungen aufgrund von Festbeträgen für Hilfsmittel vor. Bekannt sei allerdings, dass teilweise Patienten zuzahlen. Ob diese Zuzahlungen durch eine mangelnde Bereitschaft der Leistungserbringer zum Festbetrag zu liefern oder durch spezifische Patientenwünsche, die über die Leistungspflicht der GKV hinausgehen, bedingt sind, könne im Nachhinein "schwer beurteilt werden". Im Übrigen könnten Festbeträge nur die Preis- und nicht die Mengenkomponente beeinflussen, erläutert die Regierung.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9915111
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