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173/1999
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Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

WOHNGELDREFORM SOLL TEIL DES SANIERUNGSGESETZES BLEIBEN

Berlin: (hib/BOB-vb) Der Verkehrs- und Bauausschuss hat es am Mittwochmittag mehrheitlich abgelehnt, vorgesehene Änderungen des Wohngeldgesetzes aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Sanierung des Haushalts (HSanG) herauszunehmen und statt dessen als eigenständigen Gesetzentwurf unter der Federführung des Fachausschusses zu beraten. Für eine entsprechende Initiative der CDU/CSU stimmten lediglich die F.D.P. und die PDS. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wiesen den Vorstoß zurück und begründeten dies unter anderem damit, die durch den vorgesehenen Rückzug des Bundes aus der Finanzierung des pauschalierten Wohngelds entstehende Notwendigkeit einer Gegenfinanzierung reiche über den Einzelplan des Verkehrs- und Bauministeriums im Bundeshaushalt hinaus. Insofern sei es sachgerecht, die anstehende Wohngeldnovelle als Teil des Haushaltssanierungsgesetzes zu belassen. Gleichwohl erklärte eine Vertreterin der Bündnisgrünen, die als "historische Leistung” zu bezeichnende Wohngeldreform werde auf diesem Wege ein wenig "unter Wert verkauft”.

Kontrovers diskutiert wurde erneut die Finanzierung der angestrebten Novelle. Während CDU/CSU, F.D.P. und PDS unisono der Regierungskoalition vorwarfen, Ländern und Kommunen neue finanzielle Lasten von über 2 Milliarden DM aufzubürden, verwiesen Koalitionspolitiker auf die aus ihrer Sicht verheerende Bilanz der vor einem Jahr abgelösten Vorgängerregierung. An der nunmehr notwendigen Konsolidierungspolitik, die finanzielle Gestaltungsspielräume überhaupt erst wieder möglich machen solle, führe deshalb kein Weg vorbei. Langfristig, so die Bundesregierung im Ausschuss, würden die Kommunen sogar zu den Gewinnern der Sanierungspolitik gehören, da über den angestrebten wirtschaftlichen Aufschwung die Ausgaben für Sozialhilfe sinken würden.

Die Regierung zeigte sich im Übrigen zuversichtlich, dass im Wege des Gesetzgebungsverfahrens ein Einvernehmen über die Gegenfinanzierung der Wohngeldreform zwischen Bund und Ländern erreicht werden könne. Die Union hatte in ihrer Initiative, die Wohngeldreform aus dem HSanG herauszulösen, darauf verwiesen, die geplante Einschränkung der finanziellen Beteiligung des Bundes an den Wohngeldkosten werde voraussichtlich im Bundesrat keine Mehrheit finden. Insofern sei eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu erwarten. Kritik der Opposition fanden in diesem Zusammenhang Überlegungen der Regierung, die Gemeinden im Rahmen der Gegenfinanzierung von Lasten bei den Beamtenpensionen zu befreien. Da, besonders in den neuen Ländern, bei Städten und Kommunen überwiegend Angestellte beschäftigt seien, liefe dieser Vorschlag ins Leere. Regierung und SPD bekräftigten im Übrigen, durch die vorgeschlagenen neuen Regelungen eine Schlechterstellung bestimmter Bevölkerungsgruppen, vor allem in den neuen Ländern, vermeiden zu wollen. Das Argument aus der Reihen der CDU/CSU, vornehmlich einkommensschwache Personen und solche, die so Lohnersatzleistungen bezögen, erführen durch die Reform eine solche Schlechterstellung, werde deshalb geprüft.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9917307
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