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207/1999
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EXPO-AUSSTELLER MÜSSEN FÜR FLÄCHEN BEZAHLEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-wi) Ausländischen Unternehmen wird, soweit sie Partner der Expo 2000 Hannover GmbH sind, nur dann eine Ausstellungsfläche zur Verfügung gestellt, wenn sie diese auch selbst finanzieren. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1828) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/1629) zur Beteiligung der Wirtschaft an der Weltausstellung in Hannover fest. Dies gelte auch für deutsche Wirtschaftsunternehmen sowie Nichtregierungsorganisationen.

Nach dem internationalen Reglement sei die Weltausstellung ein gemeinsames Projekt des Gastgebers und der teilnehmenden Staaten. Die internationalen Teilnehmer planten und realisierten ihre Beiträge nach ihren nationalen Prioritäten und Präferenzen unter Berücksichtigung des vorgegebenen Themas der Ausstellung. Mitglieder des Aufsichtsrates der Expo 2000 Hannover GmbH seien neben Vertretern des Bundes, des Landes Niedersachsen und der Stadt Hannover auch Repräsentanten von Gewerkschaften und Unternehmen, jedoch nicht der Firmen DaimlerChrysler, ABB und Thyssen.

Die beiden Vertreter von Wirtschaftsunternehmen im Aufsichtsrat, die VW-AG und die Preussag, repräsentierten generell nicht ihr Unternehmen, sondern den jeweils entsendenden Gesellschafter Bund und Land. An beide Firmen seien keine Expo-Aufträge ergangen. Einen Vertrag als Produktpartner mit der Expo GmbH hätten folgende Unternehmen abgeschlossen: Adecco, Allianz, Bertelsmann, Bosch, Coca Cola, CO OP, Langnese, Lufthansa, Sennheiser, Sony und die Stadtwerke Hannover AG.

Im Übrigen hält die Bundesregierung eine Weltausstellung für nicht geeignet, um formale politische Gespräche und Verhandlungen zu führen. Gleichwohl könnten auf der Expo 2000 aktuelle Fragen und Probleme kritisch, aber im Konsens mit Betroffenen und Beteiligten, diskutiert werden. Der Themenpark der Expo werde in einer Mischung aus Vision, Information und Unterhaltung in elf Ausstellungsszenarien zeigen, wie Lösungen für globale Probleme von morgen aussehen können, heißt es in der Antwort.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9920709
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