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247/1999
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REGIERUNG: LEISTUNGSGESETZ FÜR BEHINDERTE NICHT NÖTIG (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-as) SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich in ihrer Koalitionsvereinbarung dazu bekannt, "alle Anstrengungen zu unternehmen”, um die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und dem im Grundsgesetz verankerten Benachteiligungsverbot für Behinderte Geltung zu verschaffen.

Das betont die Bundesregierung in Ihrer Antwort ( 14/2308) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Forderung nach einem Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen ( 14/2068). Die Regierung legt weiter dar, sie habe mehrfach angekündigt, dass zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ein Gleichstellungsgesetz sowie - im Bereich der Leistungen für Menschen mit Behinderungen - ein Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) vorgelegt und verabschiedet werden sollen.

Bei einer Anhörung im Arbeits- und Sozialministerium im Oktober 1999 zu den Eckpunkten für ein SGB IX sei vom Vertreter des Ministeriums ausdrücklich betont worden, das zu erwartende SGB IX solle kein Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen darstellen.

Zu der Frage nach der Höhe der Aufwendungen, die für Bund und Länder durch die derzeit zu zahlenden behinderungsbedingten Mehrbedarfe entstehen, erklärt die Regierung, Ende 1997 hätten in Deutschland 1.308 Personen einen Mehrbedarfszuschlag nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) erhalten.

Diese Aufwendungen würden in der amtlichen Sozialhilfestatistik nicht gesondert erfasst. Sie gingen vielmehr in die Ausgaben für laufende Hilfe zum Lebensunterhalt ein. Soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht, betrage der Mehrbedarf für Behinderte, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und die Eingliederungshilfen entsprechend des BSHG erhalten, 40 Prozent des maßgebenden Regelsatzes. Danach liege der Mehrbedarfszuschlag derzeit in den alten Bundesländern zwischen 175 und 220 DM im Monat und in den neuen Ländern zwischen 170 und 210 DM monatlich.

1998, so die Antwort, fielen in Deutschland außerhalb von Einrichtungen 0,8 Milliarden DM Eingliederungshilfe für Behinderte, 0,79 Milliarden DM Hilfe zur Pflege und in Einrichtungen 14,7 Milliarden DM Eingliederungshilfe für Behinderte sowie 5,1 Milliarden DM Hilfe zur Pflege an.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9924703
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