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027/2000
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ZU ZENTRALER KÜSTENWACHE STELLUNG NEHMEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/BOB-vb) Das Fehlen einer zentralen Küstenwache hat die F.D.P. bemängelt. In einer Kleinen Anfrage ( 14/2550) erklärt die Fraktion, es habe nach dem Unfall der "Pallas" vor der Nordseeinsel Amrum im Herbst 1998 keinen nennenswerten Fortschritte zur Realisierung einer solchen gemeinsamen Küstenwache vor Bund und Ländern gegeben.

Es dürfe aber nicht sein, dass der wirksame Schutz von Menschen und der Umwelt durch Beharren auf überkommenen Zuständigkeiten gefährdet werde. Die Regierung soll deshalb darlegen, welche Maßnahmen sie seit der Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung der Havarie der "Pallas" getroffen hat, um den Küstenschutz zu verbessern und eine stärkere Koordination und Kooperation bei Bergung und Rettung zwischen Bund und Ländern herzustellen.

Ob abgestimmte Maßnahmen mit den Küstenländern eingeleitet wurden, um die Zuständigkeiten für Bergung, Brandbekämpfung und Rettung auf See neu zu ordnen, ist ebenfalls von Interesse. Die Regierung soll ferner sagen, ob nach ihrer Auffassung zur Einrichtung einer zentralen Küstenwache an der Deutschen Bucht eine Änderung des Grundsgesetzes notwenig wäre.

Die Freien Demokraten interessiert außerdem, welche Maßnahmen das Bundesverkehrsministerium ergriffen hat, um eine gezielte Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten bei der Bereitstellung von Notschleppkapazitäten in der Nordsee zu erreichen.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0002703
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