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116/2000
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GESETZLICHE KRANKENKASSEN FÖRDERN SELBSTHILFEGRUPPEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-ge) Die gesetzliche Krankenversicherung hat Selbsthilfegruppen und -kontaktstellen 1998 mit 16,5 Millionen DM gefördert.

Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3265) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/3162).

Dabei sei die pauschale Unterstützung der Selbsthilfeorganisationen bei den gesetzlichen Kranken-versicherungen um 12,4 Millionen DM gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen.

Aus den Mitteln würde die Infrastruktur von Selbsthilfeorganisationen, etwa Büroausstattung, Kongresse und Fortbildungsveranstaltungen, bezuschusst.

Selbsthilfegruppen und -kontaktstellen, so die PDS, hätten sich seit den 70er Jahren im Sozial- und Gesundheitssystem entwickelt und in vielfältiger und wirksamer Weise die institutionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung ergänzt.

Da Selbsthilfeförderung auch eine Gemeinschaftsaufgabe sei, sollten nach den Vorstellungen der Fraktion die öffentliche Hand, die Sozialversicherungsträger und die privaten Krankenversicherungen daran beteiligt sein.

Nach Angaben der Bundesregierung hat die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Haushaltsjahr 2000 Behinderten- und Selbsthilfeverbände mit 5,34 Millionen DM in den alten Bundesländern und 1,25 Millionen DM in den neuen Ländern unterstützt.

Dabei sei das Gros der Mittel an die Landesstellen gegen die Suchtgefahren und Abstinenzverbände geflossen.

Diese erhielten bislang knapp fünf Millionen DM. Erste Angaben zur Höhe der Selbsthilfeförderung in 2000 durch die zurzeit ca.

420 Krankenkassen werden, so die Regierung weiter, auf der Grundlage des vorläufigen Finanzergebnisses des Jahres 2000 Anfang März 2001 erwartet.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0011608
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