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145/2000
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STIFTUNG FÜR NS-ZWANGSARBEITER BALD GRÜNDEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/MAR-in) Die Bundesregierung will mit Blick auf das hohe Alter der Opfer die Gründung der Bundesstiftung zur Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter noch bis zum Sommer 2000 erreichen.

Sie hat dazu einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft ( 14/3459) vorgelegt.

Er ist wortgleich mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf aller im Bundestag vertretenen Parteien zur Errichtung der Stiftung ( 14/3206). Der Bundesrat hat am 19. Mai beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

Wie die Regierung ausführt, wurde im Zweiten Weltkrieg von Deutschen in vielfältiger Weise den jüdischen Bürgern Deutschlands und seiner Nachbarstaaten großes Unrecht zugefügt.

Zahllose Bürger vor allem der osteuropäischen besetzten Gebiete seien zu Zwangsarbeit herangezogen worden.

Die Bundesrepublik Deutschland und deutsche Unternehmen wollen nach Regierungsangaben daher mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" bis bisherigen Wiedergutmachungsregelungen noch einmal ergänzen und ein in finanzieller Hinsicht abschließendes Zeichen ihrer moralischen Verantwortung für die damaligen Geschehnisse setzen.

Zweck der Stiftung ist es laut Gesetzentwurf, über Partnerorganisationen Finanzmittel für Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter und von anderem Unrecht aus der Zeit des Nationalsozialismus Betroffene bereitzustellen.

Innerhalb der Stiftung werde ein Fonds "Erinnerung und Zukunft" gegründet mit dem Ziel, die Erinnerung an den Holocaust und das Gedenken an die Opfer wach zu halten und so einer Wiederholung solcher Entwicklungen entgegenzuwirken.

Gefördert würden mit seinen Erträgen daher insbesondere Projekte der Jugendbegegnungen und der internationalen Zusammenarbeit zur Sicherung von Frieden und Menschenrechten.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0014503
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