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181/2000
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GEWERBESTEUER NICHT ANRECHNEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/VOM-fi) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen, dass die im Steuersenkungsgesetz vorgesehene pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld nicht angewendet wird, wenn es um die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer geht.

Dazu haben sie einen Gesetzentwurf zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern ( 14/3762) vorgelegt.

Zu Begründung heißt es, die pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer im Zuge der Ermittlung der Einkommensteuerschuld führe im Ergebnis dazu, dass die Unternehmen in der Regel keine Gewerbesteuerbelastung treffe.

Diese Entlastung sei geboten, um eine Sonderbelastung für die gewerblichen Unternehmen zu vermeiden. Die Kirchensteuer selbst führe nicht zu einer Sonderbelastung für gewerbliche Unternehmen.

Daher sollte die pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld die Bemessungsgrundlage dafür auch nicht mindern.

Die Regelungen sollen zeitgleich mit der Unternehmensteuerreform zum 1. Januar 2001 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf schafft nach Darstellung der Fraktionen die Möglichkeit, dass die Mindereinnahmen bei der Kirchensteuer zunächst um 565 Millionen DM geringer ausfallen können als bei einer Anrechnung der Gewerbesteuer.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0018107
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