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242/2000
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Finanzausschuss

ANHÖRUNG ZUR BEMESSUNGSGRUNDLAGE DER KIRCHENSTEUER

Berlin: (hib/VOM-fi) Zu einem öffentlichen Expertengespräch über den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagssteuern ( 14/3762) hat der Finanzausschuss eingeladen.

Das Kommissariat der deutschen Bischöfe, die Evangelische Kirche in Deutschland, der Zentralrat der Juden in Deutschland und Professor Wolfgang Rüfner von der Universität Bonn werden am Mittwoch, 11. Oktober, ab 14.00 Uhr im Sitzungssaal 2 S 036 (Präsidialebene) im Reichstagsgebäude zu dem Entwurf Stellung nehmen.

Darin ist vorgesehen, dass die im Steuersenkungsgesetz geregelte pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld nicht angewendet wird, wenn es um die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer geht.

Nach Angaben der Fraktionen führt die pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer dazu, dass die Unternehmen in der Regel keine Gewerbesteuerbelastung trifft.

Mit dem Gesetzentwurf würde die Möglichkeit geschaffen, dass die Mindereinnahmen bei der Kirchensteuer zunächst um 565 Millionen DM geringer ausfallen können als bei einer Anrechnung der Gewerbesteuer.

Die Regelungen sollen mit dem Steuersenkungsgesetz zum 1. Januar 2001 in Kraft treten.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0024202
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