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298/2000
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Europa/Antrag

KLARHEIT DES BEGRIFFES "MENSCH" IN EU-GRUNDRECHTE-CHARTA GEWÄHRLEISTEN

Berlin: (hib/BOB) Nach dem Willen der PDS soll das Parlament die Bundesregierung auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass die in der EU-Grundrechte-Charta benutzten Begriffe "Mensch" und "Person" identisch verwendet werden.

Dies fordert die Fraktion in einem Antrag ( 14/4720). Die Abgeordneten argumentieren, eine Unterscheidung zwischen beiden Begriffen sei "höchst problematisch" und nicht akzeptabel, da sie bezüglich der Menschenwürde eine bioethische Interpretation ermöglichen würde.

Dieser Interpretation zufolge müsse man sich das Recht, Person zu sein, erst erwerben und könne es auch wieder verlieren.

Das hieße, so die PDS weiter, dass beispielsweise Neugeborene oder auch Menschen in hohem Alter, die sich ihrer eigenen Geschichte nicht mehr bewusst seien, unter Umständen zu Nicht-Personen erklärt werden könnten, so dass sie nicht mehr dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit unterlägen.

Wichtig sei es daher, dass die Bundesregierung im weiteren Prozess der Ausgestaltung der Grundrechte-Charta verdeutliche, dass es eine Unterscheidung zwischen Mensch und Person nicht geben dürfe.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0029803
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