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032/2001
Stand: 07.02.2001
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Mehr Geld für AIDS-infizierte Bluter gefordert

Petitionsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Für bessere finanzielle Hilfe für mit dem HIV-/HCV-Virus infizierte Bluter hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochmorgen einstimmig, die zu Grunde liegende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit "zur Erwägung" zu überweisen. Das Ministerium wurde aufgefordert, nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen.

In der Eingabe trug der Petent vor, er sei Bluter und seit dem ersten Lebensjahr auf Blutgerinnungsmedikamente angewiesen. Zur Herstellung des Gerinnungsstoffes würden Blutspenden benötigt. Die Medikamente seien für ihn von einem Pharmakonzern geliefert worden. Obwohl Anfang der achtziger Jahre die Gefahr von Blutverseuchungen mit dem Hepatitis-C- und dem AIDS-Virus bekannt gewesen seien, habe die Firma "aus Kostengründen" darauf verzichtet, die notwendigen Blutspenden zu sterilisieren. So sei er im Jahre 1984 mit beiden Krankheiten infiziert worden. Dies gelte für 1.400 weitere Bluter in Deutschland, 750 seien inzwischen an den Folgen verstorben. Bei den Verhandlungen sei er vom Pharmakonzern unter Druck gesetzt worden und habe innerhalb von 14 Tagen eine Abfindungssumme von 68.000 DM akzeptieren müssen. Davon seien bisher lediglich 60.500 DM ausbezahlt worden; 7.500 DM seien von vornherein für die Beerdigungskosten einbehalten worden. Außerdem erhalte er aus einem 1995 eingerichteten Entschädigungsfonds 3.000 DM im Monat. Der Fonds werde im Jahre 2004 verbraucht sein, da mit einer kürzeren Lebenserwartung der Aids-Infizierten gerechnet worden sei.

Der Petent forderte, die Berechnungskriterien der seinerzeitigen Entschädigungszahlung der Pharmakonzerne offen zu legen. Man habe mit der "Angst der Betroffenen gepokert"; die Entschädigungen seien "aus der Portokasse gezahlt" worden. Die damalige Vorgehensweise, mit der man die Unterschrift abgenötigt habe, sei "schlichtweg gesetzwidrig" gewesen, so der Petent. Es müsse eine Abfindungssumme geleistet werden, die für das zerstörte Leben einen Ausgleich biete. Zudem forderte er eine monatliche Rente. Die monatlichen Zahlungen aus dem humanitären Fonds entsprächen nicht den Forderungen der Betroffenen.

In einer parlamentarischen Stellungnahme erklärte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dass es zurzeit Gespräche mit den Stiftern und Ländern führe, um den Fonds bis zum Jahr 2017 weiterzuführen. Die Voraussetzungen und Modalitäten für die Weiterführung der Stiftung seien allerdings noch offen. Es gebe jedoch positive Signale.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses wendeten sich grundsätzlich gegen eine Fristsetzung und forderten die Bundesregierung auf, alles zu tun, um die Leistungsfähigkeit der Stiftung auf unbegrenzte Zeit sicher zu stellen. Ebenso müsse sichergestellt werden, dass eine humanitäre Hilfe auch für die Hepatitis-infizierten Personen folge. Nach Angaben des BMG seien hiervon mindestens 10.000 Personen betroffen. Diese sollten im Monat 1.500 DM erhalten; dazu seien Finanzmittel in einer Gesamthöhe von mindestens 900 Millionen DM zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuss kann nicht akzeptieren, dass die Hilfe im Hinblick auf die Kostenbelastung verweigert würde. Schließlich forderte er die Bundesregierung auf, die Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen und auch angesichts der fortschreitenden Erkrankungen schnellstmögliche Hilfe zu leisten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_032/01
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