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037/2001
Stand: 08.02.2001
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Regierung will Dienst- und Versorgungsbezüge anpassen

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Eine lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 2 Prozent ab 1. Januar 2001 und um 2,4 Prozent ab 1. Januar 2002 will die Regierung erreichen. Zur Anpassung der Bezüge von Beamten, Richtern, Soldaten und den Versorgungsempfängern von Bund, Ländern und Gemeinden hat sie einen Gesetzentwurf ( 14/5198) vorgelegt. Danach orientiert sich die Anpassung am Tarifabschluss für die Arbeitsnehmer des öffentlichen Dienstes vom 13. Juni 2000 und soll unter Berücksichtigung der Konsolidierung des Zukunftsprogramms 2000 erfolgen. Gleichzeitig sollen die Bezüge in den neuen Ländern ab 1. August 2000 auf 87 Prozent, ab 1. Januar 2001 auf 88,5 Prozent und ab 1. Januar 2002 auf 90 Prozent angehoben werden. Eine Verlängerung der Festschreibung von Sonderzuwendungen auf dem Niveau von 1993 ist für alle Bezügeempfänger vorgesehen. Darüber hinaus soll sich die Regelung der Altersteilzeit auch auf teilzeitbeschäftigte Beamte erstrecken und bis Ende 2009 im Bundesbereich verlängert werden.

Um eine Konsolidierung des Zukunftsprogramms zu erreichen, sollen die vereinbarten Erhöhungen zeitlich geschoben und die beabsichtigten Einmalzahlungen von jeweils 4 mal 100 DM nur für aktive Beamte sowie Soldaten in den unteren Besoldungsgruppen übertragen werden. Mit der zeitlichen Verschiebung leisten Beamte und Versorgungsempfänger einen eigenständigen Solidarbeitrag, da hierdurch Mehrausgaben in Höhe von rund 3,3 Milliarden DM bei den Personalkosten aller öffentlichen Haushalte vermieden werden, so die Regierung. Insbesondere für die Länderhaushalte erfolge damit eine Entlastung von rund 2,4 Milliarden DM.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_037/02
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