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072/2001
Stand: 14.03.2001
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Hilfe für Handwerksbetriebe in Existenznot begrüßt

Ausschuss für die Angelegenheiten der neuen Länder/

Berlin: (hib/VOM) Die Fraktionen im Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder haben am Mittwochmittag begrüßt, dass die Bundesregierung einen mit 5 Millionen DM dotierten Hilfsfonds eingerichtet hat, um Handwerkern und Kleinunternehmen zu helfen, die durch kriminelle Machenschaften unschuldig in wirtschaftliche Not geraten sind. Wie der Beauftragte der Bundesregierung für den Aufbau Ost, Staatsminister Rolf Schwanitz (SPD), im Ausschuss berichtete, waren fünf ostdeutsche Handwerkerfrauen im September und Oktober 2000 am Brandenburger Tor in den Hungerstreik getreten. Daraufhin habe es eine Zusage des Bundeskanzleramtes gegeben, dass bei der Deutschen Ausgleichsbank eine "Task force" eingerichtet wird, welche die betroffenen Betriebe berät und in Einzelfällen Hilfe leistet. Parallel dazu habe der Haushaltsausschuss entschieden, einen Hilfsfonds einzurichten, aus dem bereits Mittel geflossen seien. In fünf Fällen sei bereits geholfen worden, Sanierungskonzepte würden mit großer Aussicht auf Erfolg umgesetzt. In zwei weiteren Fällen hätten noch keine Lösungen gefunden werden können. Der Hilfsfonds ist nach den Worten des Bundesbeauftragten ein generelles Instrument, wobei aber nicht die Illusion gehegt werden dürfe, dass man mit diesen 5 Millionen DM alle kriminell verursachten Insolvenzen auffangen könne. Der Fonds sei nicht nur für Beratungen, sondern auch für Liquiditätshilfen und für die außergerichtliche Lösung von Schuldner-Situationen einsetzbar.

Die CDU/CSU zeigte sich zufrieden, dass etwas in "Gang gekommen" sei. Der "Runde Tisch" bei der Deutschen Ausgleichsbank habe sich bewährt. Für die Sozialdemokraten kommt es darauf an, die strafrechtliche Verantwortung zu klären und zu signalisieren, dass sich kriminelle Machenschaften nicht lohnen. Diejenigen, welche die Notlage zu verantworten hätten, dürften nicht ungeschoren davon kommen. In Zukunft sei darauf zu achten, dass nicht jede Insolvenz zu einem Fall für die Deutsche Ausgleichsbank oder das Bundeswirtschaftsministerium wird. Beim Hilfsfonds handele es sich um schnelle, unkomplizierte, aber begrenzte Hilfe der Regierung für die betroffenen Handwerker. Die F.D.P. begrüßte die Hilfe, meinte aber auch, dass mit 5 Millionen DM die Härtefälle insgesamt nicht befriedigt werden könnten. Sie habe daher einen Antrag ( 14/4413) eingebracht, der darauf abhebe, die Ursachen dafür zu beseitigen, dass Handwerker unschuldig in existenzbedrohende Situationen kommen. Es stelle sich die Frage, wann das Zahlungsbeschleunigungsgesetz und Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) nachgebessert werden. Die PDS unterstützte den F.D.P.-Antrag, weil nach wie vor Handlungsbedarf gegeben sei. Die streikenden Frauen hätten lange warten müssen, bis sich die Regierung bewegt habe. Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Ausschuss den F.D.P.-Antrag ab.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_072/03
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