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075/2001
Stand: 15.03.2001
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Mit Wohnungsbauförderung vorhandenen Baubestand besser nutzen

/Verkehr und Bauwesen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Mit der Wohnungsbauförderung soll künftig der vorhandene Baubestand zur Wohnraumversorgung besser genutzt werden. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungsbaurechts vorgelegt ( 14/5538), wonach sich die Förderung nicht mehr alleine auf Neubauten konzentrieren soll. Außerdem soll künftig nicht mehr zwischen mehreren Förderwegen unterschieden werden. Nach dem Willen der Koalition sollen im Rahmen von bundesrechtlichen Grundsätzen künftig die Länder die Einzelheiten der Förderung festlegen. Die Wohnungsbauförderung solle den Zweck haben, Haushalte, deren Wohnraumversorgung nicht oder nicht angemessen durch den Wohnungsmarkt sichergestellt werden kann, durch die Förderung von Mietwohnraum und der Bildung von Wohnungseigentum zu unterstützen. Entscheidend müsse dabei sein, dass die Haushalte, die durch die Förderung begünstigt würden, die Unterstützung auch tatsächlich benötigen. Der Bund müsse sich auch künftig an der sozialen Wohnungsraumförderung der Länder durch Finanzhilfen beteiligen und hierfür durch gesetzliche Verpflichtung mindestens 230 Millionen Euro bereit stellen.

Weiter heißt es, dem Erhalt des vorhandenen Sozialwohnungsbestandes komme erhebliche Bedeutung zu. Daher solle bei der Reform des Wohnungsbaurechts der Erhalt der Bindung dieser Sozialwohnungen einschließlich ihrer Mietpreisvorteile gewährleistet werden. Nach Auffassung der Koalition entstehen den Wohnungsunternehmen und den privaten Vermietern von geförderten Wohnraum durch die Neuregelung der sozialen Wohnraumförderung keine zusätzlichen Kosten. Erhöhungen, die sich aus den Änderungen über die Pauschalen ergeben könnten, würden insbesondere wegen der durchgängigen Bezugnahme auf die Wohnfläche und des Wegfalls der früheren Baualtersklassen im Umfang strukturell unterschiedlich ausfallen. Im Durchschnitt würden sie aber nicht höher als bisher ausfallen.

SPD und Bündnisgrüne erklären in dem Gesetzentwurf, die Rechtsgrundlagen des sozialen Wohnungsbaus würden heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Sie stammten im Wesentlichen

aus der Nachkriegszeit, als es vordringlich darum gegangen sei, in kurzer Zeit für Millionen von Vertriebenen und Menschen, deren Wohnungen durch Kriegseinwirkungen zerstört worden seien, Wohnraum zu schaffen. Inzwischen stünden jedoch nicht mehr Mengenprobleme im Vordergrund der Wohnungspolitik, da ein funktionsfähiger Wohnungsmarkt die Versorgung der überwiegenden Mehrheit der Haushalte gewährleistet. Vielmehr müssten diejenigen Haushalte unterstützt werden, die aus unterschiedlichen Gründen Zugangsprobleme zum Markt hätten und sich nicht selbst angemessen mit Wohnraum versorgen könnten. Gleichzeitig müsse ein Beitrag zur Lösung der Probleme geleistet werden, die sich aus der Konzentration benachteiligter Haushalte in bestimmten Wohngebieten ergeben würden. Die Fördergegenstände des sozialen Wohnungsbaus müssten bestimmt werden, um den heutigen großen Bestand von oftmals preiswertem Wohnraum auch für die Wohnraumversorgung der unterstützungsbedürftigen Haushalte zu nutzen. Weiter schreiben die Abgeordneten, Effizienz und soziale Zielgenauigkeit der Förderung müsse unter Berücksichtigung der heutigen wirtschaftlichen Gegebenheiten deutlich erhöht werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_075/01
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