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133/2001
Stand: 15.05.2001
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Entschieden gegen die Aufhebung des Walfangverbotes eintreten

/Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll bei der Haupttagung der Internationalen Walkommission (IWC) vom 23. bis 27. Juli 2001 in London "keinerlei Kompromissbereitschaft bei der Verabschiedung eines neuen Bewirtschaftungssystems zeigen"und entschieden gegen die Aufhebung des Walfangfangverbotes eintreten. Dies fordert die F.D.P. mit einem Antrag ( 14/5989). Die Abgeordneten befürchten, bei der IWC-Tagung könne ein neues Walfangbewirtschaftungssystem (Revised Management Scheme) und gegebenenfalls die Aufhebung des Walfangverbots beschlossen werden. Die Bundesregierung soll vielmehr vom Parlament aufgefordert werden, den Beschluss des Bundestages vom 23. März 2000 umzusetzen. Darüber hinaus müsse die Regierung in bilateralen Vorabgesprächen auf andere Mitgliedstaaten einwirken, sich ebenfalls gegen eine Aufhebung des Walfangverbotes zu engagieren. Mit der Verabschiedung der internationalen Konvention zur Regelung des Walfangs war 1948 die IWC, deren Mitglied auch Deutschland ist, ins Leben gerufen worden. 1982 beschloss die IWC ein Verbot des kommerziellen Walfangs. Das Verbot ist seit 1986 in Kraft.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_133/04
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