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144/2001
Stand: 23.05.2001
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Mehr als 160.000 Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung gestellt

/Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Nach Angaben der Bundesregierung sind bis jetzt mehr als 160.000 Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung wegen politischer Verfolgung mit Mitteln des Strafrechts in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) und in der DDR gestellt worden. Der größte Teil dieser Verfahren habe nach vorliegenden Informationen abgeschlossen werden können, zumeist mit positivem Ergebnis, teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/6133) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/5948) mit. Da nicht alle Justizverwaltungen entsprechend detaillierte und miteinander vereinbare Statistiken führten, sei ihr allerdings eine kontinuierliche Gesamtauswertung nicht möglich, heißt es ergänzend. Die eingeleiteten strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren und deren Ergebnisse erlaubten nur sehr bedingt Rückschlüsse auf das Ausmaß, in dem das Strafrecht in der SBZ und der DDR für politische Verfolgung genutzt worden sei, erläutert die Regierung weiter. Dies liege daran, dass nicht von allen Berechtigten und bei weitem nicht für alle verstorbenen Verfolgungsopfer ein Antrag auf Rehabilitierung gestellt werde.

Die Regierung macht ergänzend darauf aufmerksam, dass nach einem Rückgang von Anträgen in den letzten Jahren seit vergangenem Jahr wieder mehr Verfahren auf gerichtliche strafrechtliche Rehabilitierung eingeleitet worden seien. Dies lege nahe, dass Informationslücken bei zahlreichen Berechtigten bestanden hätten, die erst durch die Öffentlichkeitsarbeit von Bund, Ländern und Verbänden nach der Novellierung des Rehabilitierungsrechts über ihre Ansprüche informiert worden seien. Zur Frage der PDS, ob die Regierung eine Notwendigkeit sieht, die Frist des Gesetzes erneut zu verlängern, verweist diese auf eine "Reihe von unterschiedlichen Vorstellungen und Vorschlägen, die noch der Prüfung bedürfen". Die Regierung beziffert im Übrigen die Gesamtkosten durch die strafrechtliche Rehabilitierung seit dem Jahre 1993 mit knapp 1,04 Milliarden DM. Für die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge seien ab dem Jahr 2000 nunmehr 20 Millionen DM pro Jahr vorgesehen, ein Mehrfaches der Vorjahresbeträge.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_144/04
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