Bundestag soll am Donnerstag Position zu "Basel II" beziehen
Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochmittag einstimmig einen Antrag mit dem Titel "Fairer Wettbewerb bei Basel II" angenommen, über den das Bundestagsplenum am morgigen Donnerstag abstimmen soll. Bei den derzeit laufenden Verhandlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht geht es um eine Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen. Die Bundesregierung soll gebeten werden, gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank darauf zu achten, dass der Finanzausschuss und auch der Wirtschaftsausschuss, das Kreditgewerbe und die Wirtschaft vor der deutschen Zustimmung zu der beabsichtigten Vereinbarung die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Der Baseler Ausschuss plant, nach Klärung noch offener Punkte die neue Eigenkapitalvereinbarung bis Ende dieses Jahres fertig zu stellen, so dass die neuen Standards im Jahre 2004 in Kraft treten können. Wie es in der Begründung zu dem Antrag heißt, ist die Überarbeitung der internationalen Eigenkapitalregelungen geboten, damit die geänderten Bankpraktiken bei den Entscheidungen zur Kreditvergabe im Bankaufsichtsrecht nachvollzogen werden. Die neuen Regelungen könnten auf der Basis einer genauen Kalkulation der Kreditkonditionen eine effizientere Vergabe von Krediten ermöglichen und dadurch zu einer Stärkung des Finanzsystems beitragen. Darüber hinaus sind sie nach Meinung des Finanzausschusses geeignet, die Risikovorbeugung bei den Banken zu stärken.
Bei den weiteren Verhandlungen in Basel soll die Bundesregierung zusammen mit der Deutschen Bank sicherstellen, dass bei den auf bankinterne Ratings gestützten Ansätzen kein unangemessener Malus für mittel- und langfristige Kredite eingeführt wird, der die "bewährte Finanzierungskultur in Deutschland" nachhaltig in Frage stellen würde. Bewährte Kreditabsicherungen des Mittelstandes sollten bei der Berechnung der Eigenkapitalunterlegung in angemessener Weise risikomindernd anerkannt werden. Der Besitz von Aktien und Beteiligungen von Banken an anderen Unternehmen sollte zudem nicht als deutlich höheres Risiko eingestuft werden als ein entsprechender Kredit an das Unternehmen. Auch sollte die endgültige Struktur der Gewichtungssätze bei der Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko so ausgestaltet werden, dass "risikoüberzeichnende Eigenkapitalanforderungen" und damit eine generelle Verteuerung von Firmenkrediten vermieden und vor allem mittelständische Unternehmen fair behandelt werden. Schließlich sollten die Übergangsfristen im Hinblick auf die Mindestanforderungen für die gleichberechtigte Anwendung interner Ratingverfahren flexibler gefasst werden, so dass sie allen Bankengruppen die "faire und realistische Chance" bieten, von den Vorteilen der neuen Regelungen zu profitieren.